Weißenbrunner Ehepaar seit Wochen ohne Strom

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Klaus Spindler ist froh, dass ein Freund ihm das Notstromaggregat hat zukommen lassen. So hat er zumindest ab und zu Licht in seiner Wohnung. Foto: Veronika Schadeck
Klaus Spindler ist froh, dass ein Freund ihm das Notstromaggregat hat zukommen lassen. So hat er zumindest ab und zu Licht in seiner Wohnung. Foto: Veronika Schadeck
Foto: Veronika Schadeck
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Schon seit Anfang November 2013 lebt das Ehepaar Klaus und Birgit Spindler aus Weißenbrunn ohne Elektrizität, weil es seine Rechnung nicht bezahlen konnte. Obwohl inzwischen ein Teil der Schulden abbezahlt wurde, fließt noch immer kein Strom.

Es ist Winterzeit. Das Feuer im Schwedenofen knistert. Im Wohnzimmer ist es behaglich warm. Kerzen leuchten. Doch Klaus und Birgit Spindler nehmen das gemütliche Ambiente kaum wahr. Ihre Stimmung ist gedrückt. Seit Wochen sitzen sie im Dunkeln.

Alltägliche Dinge sind zum Problem geworden. Der Kühlschrank ist leer, der Herd und die Heizung funktionieren nicht. Geduscht wird bei den Kindern, die Wäsche wird zu Freunden gegeben. Radio und Fernsehen gibt es nicht. Für die Beleuchtung sorgen Kerzen und die Taschenlampe. Erreichbar sind die Eheleute nur über Handy.


Seit vier Jahren in Geldnöten

"Wir haben seit vier Jahren finanzielle Probleme", beginnt Klaus Spindler zu erzählen. Seine Ehefrau sei die Hauptverdienerin gewesen, wegen Krankheit habe sie ihren Job bei einem Unternehmen im Landkreis Kulmbach jedoch nicht mehr ausführen können.
Er selbst habe bei einer Zeitarbeitsfirma für einen Stundenlohn in Höhe von zehn Euro brutto gearbeitet. Täglich habe er 60 Kilometer mit dem eigenen Auto zurückgelegt, um an seinen Arbeitsplatz zu gelangen. Letztendlich habe auch er wegen Krankheit seinen Job verloren.

Solange es Arbeits- und Krankengeld gab, konnte das Ehepaar seine Stromrechnungen begleichen. Die Schwierigkeiten begannen, als diese Leistungen ausblieben. Birgit Spindler spricht von einer demütigenden Situation, als schließlich - nach etlichen Mahnungen - der Gerichtsvollzieher mit einer Frau aus der Gemeinde im Flur stand und den Strom abstellte.

Oftmals, sagt Klaus Spindler, habe er versucht, Kontakt mit dem Stromversorger aufzunehmen. Entweder habe keiner den Hörer abgenommen oder sich niemand zuständig gefühlt. Mittlerweile, so der 62-Jährige, habe man von Schulden dank des Rentenbescheides, der ihnen Anfang Dezember zugeteilt worden sei, 950 Euro zurückzahlen können.


Kontakt gesucht - vergebens

Wiederum wurde mehrmals der Kontakt mit dem Stromversorger gesucht. "Wir hatten gehofft, dass wir zu Weihnachten Strom haben und dass wir die restliche Schuld in kleinen Raten zurückzahlen können."
Resignation ist Klaus Spindlers Stimme zu entnehmen, wenn er davon spricht, dass auch eine mit dem Fall beauftragte Anwältin bis dato nichts erreichen konnte.

Mittlerweile haben sich die Spindlers Hilfe suchend an die Caritas gewandt. Als großes Glück empfinden sie, dass ein Bekannter ihnen seit dem Jahreswechsel ein Notstromaggregat zur Verfügung stellt. "Wir wissen nicht, wie wir es danken können!" Dank dieser Unterstützung funktioniert zumindest die Heizung, aber für die Waschmaschine reicht es nicht aus.

Klaus und Birgit Spindler hoffen nun, dass ihnen der Wohlfahrtsverband weiterhilft beziehungsweise dass sie bald wieder Strom haben und ein normales Leben führen können, zumal sie oftmals auch ihr wenige Monate altes Enkelkind betreuen. Und außerdem: "Die Situation schlägt aufs Gemüt!"


Nicht zu spät um Rat fragen!

Die Anzahl derer, die ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können, nimmt zu, weiß Birgit Weickert vom Caritas-Verband. Es komme vor, dass die Betroffenen erst Rat suchen, wenn ihre Situation nahezu ausweglos sei. Fast jeder könne in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Sie rät den Betroffenen, sich schon im Vorfeld, also wenn man den monatlichen Stromabschlag nicht mehr begleichen kann, an die Wohlfahrtsverbände oder an das Jobcenter zu wenden. Es gebe Hilfsfonds und verschiedene Stiftungen. Zudem könnten auch Darlehen, beispielsweise beim Diözesan-Caritasverband, beantragt werden. Allerdings müssten die Betroffenen einsehen, dass die Bearbeitung der Anträge schon einige Zeit in Anspruch nehme.

Man habe die Erfahrung gemacht, so Weickert, dass die Stromversorger durchaus mit Ratenzahlungen einverstanden sind, wenn bei der Jahresrechnung Forderungen bestünden. Schwieriger werde es, wenn monatliche Raten nicht mehr beglichen werden könnten und sich die Versäumnisse häuften. Dann könne es schon vorkommen, dass ein Stromversorger einen vollständigen Zahlungsausgleich fordert, bevor der Strom wieder an das Netz angeschlossen werde. Weickert zeigt auch Verständnis: "Stromversorger sind halt Wirtschaftsunternehmen!"


So reagiert der Versorger

"Die Anzahl der Stromsperrungen ist konstant", erklärt Eon-Pressesprecherin Verena Huber. Sie wies darauf hin, dass ein Stromversorger bei Privatkunden die Grundversorgung sicherstellen muss. Das bedeutet, dass Stromsperrungen erst bei Forderungen von über 100 Euro und nach zwei Mahnungen durchgeführt werden können, wobei bei einer davon eine Sperrfrist von mindestens vier Wochen zu beachten ist.

Zur Kommunikation mit der Familie Spindler wies sie darauf hin, dass zwar das Schreiben der Anwältin unbeantwortet geblieben sei, aber Gespräche sowohl mit ihr als auch mit den Betroffenen und der Caritas geführt worden seien. Das Problem sei gewesen, dass trotz mehrmaliger Aufforderung im Jahr 2013 kein Zahlungseingang verzeichnet worden sei. Deshalb habe die Eon auch, obwohl mittlerweile ein größerer Geldbetrag eingegangen sei, das Netz nicht wieder freigeschaltet und Ratenzahlungen der Restsumme abgelehnt.


Ein Lichtblick für die Spindlers

Auf die Frage, wie es denn mit den Spindlers weitergeht, da sie ja gewillt sind, ihre Rückstände neben dem monatlichen Stromabschlag in Raten zu bezahlen, stellte sie fest: "Wenn die Familie einen größeren Betrag einzahlt und nach wie vor bereit ist, die dann noch vorhandene Restsumme in Raten zu bezahlen, wird das Netz wieder freigeschaltet."

Das ist zumindest ein kleiner Lichtblick für die Spindlers. Sie hoffen, dass dieser Artikel auch dazu beiträgt, dass Bürger, die eine ähnliche Situation erleben, sich binnen kurzer Zeit an entsprechende Hilfestellen wenden. Falscher Stolz oder Scham seien da fehl am Platz.