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Die Einführung eines Mietspiegels könnte Klarheit schaffen. In früheren Stadtratssitzungen sei das Thema bereits aufgekommen, scheiterte aber immer an der Kostenfrage. "Für die Erstellung eines qualitativen Mietspiegels muss ein Sachverständiger beauftragt werden, der ihn nach wissenschaftlichen Methoden erhebt", erklärt Gross, die den Mieterverein in Rechtsfragen vertritt. "Das ist nicht billig." Die Alternative dazu sei ein einfacher Mietspiegel, den der Mieterverein gemeinsam mit dem Haus- und Grundbesitzerverein erstellen könnte. Aber: "Das wäre Aufwand ohne Sinn dahinter", wendet die Anwältin ein. "Damit können weder ein Gericht oder Mieter feststellen, ob die Preise tatsächlich ortsmäßig sind." Zudem hätte die Stadt durch den Verkauf der KWG-Wohnungen Geld eingenommen, das nun in einen Mietspiegel investiert werden könne, findet Gross.
Alle würden vom Mietspiegel profitieren
Von einem Mietspiegel würden sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren, sind sich Gross und Bittruf einig. "Und Neubauten würden nicht mit KWG-Wohnungen in einen Topf geworfen", sagt die Anwältin. Im Kronacher Mieterverein sind nicht nur Stadtbewohner, sondern Bürger aus dem gesamten Landkreis vertreten. "Das zeigt doch, dass selbst Leute auf dem Land genauso viel Ärger mit Vermietern haben, wie die in der Stadt", betont Bittruf.
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In der Stadtratssitzung Ende Februar sei der Vorschlag bei mehreren Fraktionen gut angekommen, sagt er. Gross ist nicht ganz so optimistisch: "Der Vorschlag wurde in der Sitzung jedenfalls nicht abgelehnt", erzählt die Anwältin. Kronachs Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein (FW) wolle das Thema nun mit den Stadträten besprechen. "Aber bis sowas zum Tragen kommt, dauert es noch lange", ist sich Bittruf bewusst. Fest stehe für ihn aber, bei wem die Verantwortung liegt: "Die Kommunen sind zuständig und nicht wir als Verein. Das muss die Stadt schon selbst in Angriff nehmen."
Mit Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch heißt es von Seiten des Landratsamtes, dass der Landkreis Kronach nicht für die Erstellung eines Mietspiegels zuständig sei. Diese Aufgabe müssten die einzelnen Gemeinden übernehmen, "sofern hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist". Mietspiegel seien normalerweise nur "in größeren Städten" üblich.
650 KWG-Wohnungen wurden 2011 an das Unternehmen ZBI verkauft. 2017 gingen sie an Union Investment.
2,87 Millionen Euro gab der Landkreis 2018 für Sozialwohnungen aus. Der Bund erstattete rund 1,35 Millionen.
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So funktionieren Mietspiegel und Vergleichsmiete
Vergleichsmiete Sie wird nur aus den Mieten errechnet, die in den vergangenen vier Jahren in einer Gemeinde oder Stadt für Immobilien mit ähnlicher Lage, Ausstattung und Größe festgelegt wurden.
Mietspiegel Mieter und Vermieter können daran die tatsächlich ortsüblichen Preise ablesen. Wird ein qualitativer Mietspiegel nach zwei Jahren nicht aktualisiert, wird er auf einen einfachen heruntergestuft.
Kritik Da Mietspiegel nur die gestiegenen Mieten der vergangenen vier Jahre erfassen, bilden sie keine Durchschnittsmiete, sondern Durchschnittserhöhungen ab.