Der Kronacher Ausschuss der Stadt Kronach befürwortet zwei medizinische Objekte und setzte sich damit gegen baurechtliche Bedenken durch.
Einmal handelt es sich um einen Bauantrag auf Erweiterung einer bestehenden Pferdebewegungshalle in Gehülz, zum anderen um einen Vorbescheid für den Neubau einer Soziotherapieeinrichtung "Haus St. Georg" in der Rodacher Straße in Kronach.
Stadtplaner Daniel Gerber sah im Fall des Anbaus an eine bestehende Pferdebewegungshalle eine stadtplanerische Fehlentwicklung. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, hierzu verlas Gerber aus § 35 Bau Gesetzbuch wonach das Bauvorhaben zu beurteilen sei. Eine Verdoppelung der mit Beschluss vom 17. September 2015 und 12. November 2015 bereits "maßstabssprengend" gewerteten Kubatur der Pferdebewegungshalle wird äußerst kritisch gesehen, so Gerber. Wenn aber das Gremium trotz Bedenken zustimme, dann nur unter der Voraussetzung, dass der unmittelbar südlich und östlich vorgelagerte Baumbestand vollständig erhalten bleibt. Es wird ausdrücklich erklärt, dass weiteren Ergänzungen oder Anbauten keine Zustimmung erteilt würde. Die bestehende Bewegungshalle misst 20 auf 50 Meter, der Anbau soll 18 mal 50 Meter werden. Der Bauherr begründete dies damit, dass man für die Reittherapie von Menschen mit Behinderung einen bestimmten Radius beim Reiten einhalten muss, der nur durch diese Hallengröße gewährt werden kann.
Die Notwendigkeit einer Erweiterung ergibt sich aus der Nachfrage, es ist großer Bedarf, erklärte der Betreiber vor dem Gremium. Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein kommentierte die Ausführungen des Stadtplaners Gerber als vollkommen richtig. Dennoch solle man Möglichkeiten und Lösungen suchen, dieser Pferdebewegungshalle das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. "Es ist ein tolles Angebot, auch deshalb ist wohl so große Nachfrage da", betonte der Bürgermeister. Auch Angela Degen-Madaus sah hohen Bedarf an diesem Therapieangebot im Landkreis Kronach und auch über den Landkreis hinaus. Es gibt gute Gründe dem zuzustimmen, unter Einschränkung der Baumbestandserhaltung.
Hans Simon erinnerte, dass dieses Anwesen vor Jahren brach lag und durch dem jetzigen Besitzer vom Verfall gerettet wurde. Man müsse der Familie Löffler dankbar sein, denn das ist aus medizinischer Sicht eine Erweiterung und eine Bereicherung für die Stadt und dem Landkreis Kronach deshalb sollte man eine Ausnahme möglich sein. Er betonte, dass der Baumbestand nicht angegriffen werde, dies bekräftigte auch nochmals Stefan Löffler in einer Wortmeldung.
Bernd Liebhardt sah das Ganze als wertvolle Ergänzung der Therapieangebote. Dennoch könne man im Außenbereich auch keine Ausnahme für eine Klinik machen. Eine Möglichkeit sah er in der Ausweisung eines Sondergebietes. Der vorliegenden Konstellation könne er nicht zustimmen. Er schlug ein Bauleitplanverfahren vor um Rechtssicherheit zu erlangen. Sven Schick sah das Angebot ebenfalls eine Bereicherung für den Landkreis Kronach. Er stimmte auch Bernd Liebhardt zu aus Rechtssicherheit ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Damit könnte man auch Vorsorge tragen falls der Therapiestandort noch weiter wachsen sollte.
Marina Schmitt sei zwar gegen Versiegelung weiterer Flächen. "Aber wenn man sieht, was in Oberbayern und im Alpenraum möglich ist, ist dies eine Kleinigkeit und man sollte die Möglichkeit der Erweiterung geben."
Winfried Lebok hatte zwar Bauchschmerzen wegen des Brandschutzes, könne aber grundsätzlich zustimmen, unter Beibehaltung des Baumbestandes. Schließlich wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen bei 6:2 Stimmen erteilt.
Eine weitere größere Diskussion löste der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Soziotherapieeinrichtung "Haus St. Georg" in der Rodacher Straße in Kronach, aus. Zwar bestehen nach Stadtplaner Gerber keine planungsrechtlichen Einwände. Es müssen aber klare Verkehrsverhältnisse geschaffen werden. Im Interesse geordneter Verhältnisse für den fließenden und ruhenden Verkehr wird dringend empfohlen, eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu schaffen. Im Straßenraum sind keine Stellplätze möglich, da gegenüber die zukünftige Feuerwache Kronach liegt. Zwischen Stellplatzzufahrt und Südfassade (Hauptzugang) wird ein Grün- beziehungsweise Abstandsstreifen empfohlen. Weiter ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes erforderlich. Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid wurde einstimmig erteilt.
Bürgermeister Wolfgang Beiergrößlein zeigte sich froh darüber, wenn dieses brach liegende Grundstück für eine Soziotherapeutische Einrichtung genutzt werde. Der Deutsche Orden als Antragsteller hat schon im Haus Fischbachtal erwiesen, welch wertvolle Arbeit in der Einrichtung geleistet werde.
Bernd Liebhardt meinte, verkehrsrechtlich müsse man sich absichern und werde Lösungen finden zumal er im Innenraum ausreichend Parkmöglichkeiten sieht.
Winfried Lebok könne sich durch Drehen und nach hinten versetzen des Gebäudes eine gute Lösung für nur eine Ein- und Ausfahrt vorstellen.
Angela Degen-Madaus bewertete die Anfrage positiv für Kronach. Marina Schmitt begrüßte ebenfalls die Entwicklung. Jedes andere Vorhaben an diesem Grundstück sei kritischer zu sehen.
Gerhard Steidl informierte für den Deutschen Orden, dass dieses Gebäude als Ersatz für eine in Waischenfeld bestehende Einrichtung geplant ist, weil diese aufgelöst werden solle. Auf dem circa 2500 Quadratmeter großen Areal können 24 stationäre Therapieplätze plus sechs bis acht Appartements für ambulante Betreuung entstehen, wobei, nicht wie im Haus Fischbachtal der Schwerpunkt auf Arbeitstherapie liege, sondern mehr auf geregelte Tagesstruktur und Tagesgestaltung. Das Klientel würden überwiegend ältere Menschen sein. Es sind 15 Mitarbeiter vorgesehen. Die Bewohner werden sich selbst in Wohngruppen ihre Verpflegung zubereiten.
Der Bürgermeister informierte zum Schluss, dass der Antrag der Schützengesellschaft Kronach auf Abriss der sogenannten Klavierfabrik als Geschäft der laufenden Verwaltung an das Landratsamt weitergeleitet wurde. Dem Neubau eines Geräteschuppens in Neuses wurde unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.