Als Manjana Noorzaie aus Tettau ihr Pfandgut abgeben wollte, endete das mit einem Hausverbot. Zugegeben, die Menge der Behälter war ungewöhnlich. Aber die Reaktion des Supermarktleiters überzogen, findet die 30-Jährige.
Diesen Supermarkt wird Manjana Noorzaie in Zukunft meiden. Als sie am Montagvormittag ihre Pfandflaschen in einen Automaten werfen wollte, war der Geschäftsführer angeblich grantig wegen der Menge. Später an der Kasse wies er die Tettauerin darauf hin, dass er solch hohe Pfandbeträge in Zukunft nicht mehr auszahlen werde, meint sie. Noorzaie hatte 480 Flaschen in dem Markt im Kreis Kronach abgegeben. Pfandwert: 120 Euro.
Der hohe Betrag wird nachvollziehbar beim Betreten der Wohnung der 30-Jährigen Tettauerin. An der Wohnzimmerdecke baumeln als Raumschmuck mehr als 50 leere Dosen an Bindfäden. "Ich sammle und probiere gern", sagt sie und zeigt auf die Energiegetränk-Büchsen. "Hell", "Tiger", "Booster" und "Action" steht in dicken Buchstaben auf den Dosen. Manjana Noorzaie und ihr Lebensgefährte trinken am liebsten Energiegetränke.
Irritation im Supermarkt Alle drei Monate, schätzt die Tettauerin, fährt sie los, um ihr angesammeltes Pfandgut abzugeben. Am liebsten Montagvormittags. "Weil dann erfahrungsgemäß wenig los ist und ich nicht den Betrieb am Automaten aufhalte." Denn bei den Mengen, die Noorzaie eingibt, dauert es rund 60 Minuten, bis sie den Wertbon ziehen kann.
An diesem Montagvormittag steuerten sie und ihre Cousine einen nahe gelegenen, größeren Supermarkt an. Dabei hatten sie sieben Müllsäcke voller Flaschen und Dosen zu je 25 Cent Pfandwert. Als sie Dreiviertel der Menge in den Automaten eingeworfen hatten, meint Noorzaie, sei der Marktleiter dazugekommen und habe gesagt: "Meine Damen, das ist aber eine Masse." Er sei nicht begeistert gewesen. Außerdem habe er darauf hingewiesen, dass er einige der Marken und Flaschengrößen, die Noorzaie und ihre Cousine einwarfen, nicht im Sortiment führe. "Ich habe gefragt, ob das von Interesse sei", meint die 30-Jährige.
Dann sei der Marktleiter verschwunden und sie beide hätten weiter Pfandgut eingeworfen. Bis der Automat voll war und 120 Euro für 480 Flaschen auf dem Wertbon standen.
Später an der Kasse, als die Frauen den Bon einlösen wollten, sei der Mann wieder dazugekommen. Angeblich meinte er, zukünftig werde er derartige Summen nicht mehr auszahlen. Und: "Sie sind hier schon des Öfteren mit großen Mengen aufgefallen." Anschließend habe er die Frauen mit einem Hausverbot belegt. Manjana Noorzaie fühlt sich ungerecht behandelt. Und von dem Marktleiter bloßgestellt, weil dieser sie und ihre Cousine vor Publikum gemaßregelt habe: "Jeder Ladendieb wird in ein Büro gebeten. Uns wurde vor versammelter Mannschaft ein Hausverbot erteilt". Und das ungerechtfertigt, findet die Tettauerin.
Noorzaie fühlt sich gekränkt Von unserem Reporter auf den Fall angesprochen, gab der Marktleiter, der das Hausverbot ausgesprochen hatte, keine Auskunft. Die Pressestelle der Dachgesellschaft des Marktes, die Ansprechpartner für Journalisten im Bereich Nordbayern-Sachsen-Thüringen ist, schrieb auf unsere Anfrage wiederum: "Für nähere Informationen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Einzelhändler in Verbindung zu setzen." Weiterhin hieß es, der selbstständige Einzelhändler habe die Angelegenheit direkt mit der Kundin geklärt. Das bestätigte Noorzaie. Nach unserer Anfrage bei der zuständigen Pressestelle habe sich der Marktleiter bei ihr gemeldet. "Er wollte mir auf einmal seine persönliche Entschuldigung aussprechen und deutete eine Entschädigung an. Er meinte, er stehe in meiner Schuld", sagt die Tettauerin. Sie nahm die Entschuldigung an. Ob sie den Supermarkt wieder betreten werde, wisse sie aber noch nicht.
Wir haben uns bei der Deutschen Umwelthilfe informiert, welche Regeln bei Pfandrücknahme gelten. Zur Einordnung: Der gemeinte Markt hat eine Fläche von mehr als 2000 Quadratmetern.
Wann muss Pfand zurückgenommen werden? Regel Grundsätzlich muss die Verkaufsstelle alle Arten von Einwegverpackungen zurücknehmen, die sie auch verkauft, wobei das Material aus dem die Verpackung hergestellt wurde zählt. Ein Supermarkt, der Plastik-Einwegflaschen führt, muss sämtliche Plastikeinwegflaschen auch wieder zurücknehmen und das Pfand dafür ausbezahlen. Führt er Einwegverpackungen aus Metall, muss er auch alle Dosen zurücknehmen, unabhängig davon, ob die Dose bei ihm gekauft wurde oder ob er dieses Getränk überhaupt führt.
Ausnahme Eine Ausnahme gilt für kleine Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Ladenfläche. Um diese nicht über Gebühr zu belasten, sind sie nur verpflichtet, die Verpackungen zurückzunehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. Führt ein solcher Händler keine "Coca-Cola", so ist er auch nicht verpflichtet Ihre "Coca-Cola"-Dose zurückzunehmen. Führt er Coca-Cola-Dosen in seinem Laden, dann können Kunden diese Dosen dort abgeben, ganz egal in welchem Geschäft sie gekauft wurden.