Wenn die Gewerkschaft der deutschen Lokführer die Arbeit niederlegt, trifft das auch Kronach. Nur etwa jeder dritte Zug fährt in den kommenden Tagen. Vor allem Schüler müssen oft länger warten. Aber sie sind gut informiert.
Nur aus Neugier schaut Lukas (10) in die Richtung, aus der gleich sein Zug kommen würde. Wenn nicht der Bahnstreik wäre. "Meine Eltern haben mir heute Morgen davon erzählt", sagt der Realschüler. Um 12.12 Uhr hätte sein Zug nach Förtschendorf fahren sollen. So wartet er mit seinem Freund Philipp auf die nächste Bahn um 13.07 Uhr, die planmäßig fahren wird.
Außer den beiden Realschülern standen am Donnerstag nach Ende der fünften Schulstunde keine Kinder am Kronacher Bahnhof. Das mediale Echo des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hatte die Familien im Landkreis vorgewarnt. Gestern fuhr nur etwa jeder dritte Zug ab dem Kronacher Bahnhof. Die Fahrpläne für die kommenden Tage sehen ähnlich aus. Einzusehen sind sie im Internet unter www.bahn/ris. Telefonisch gibt es Infos bei der kostenlosen Service-Hotline der Bahn unter 08000/996633. Seit 2 Uhr in der Nacht zum Donnerstag stehen die meisten Züge still. Die Lokführer-Gewerkschaft will bis Montag, 4 Uhr, alle Züge im Fernverkehr, Regionalverkehr und S-Bahnverkehr lahm legen. Nicht betroffen sind die meisten U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und viele private Bahngesellschaften.
Nicht alle Lokführer streiken Eine Sprecherin der Deutschen Bahn sagte gestern, im Bayerischen Regionalverkehr würden im Streik-Zeitraum bis zu 40 Prozent des Zugverkehrs aufrechterhalten. "Wir haben unsere Lokführer gefragt und einige haben sich bereit erklärt, zu fahren", sagt die Sprecherin. Dieses Personal gehört entweder nicht der Gewerkschaft GDL an oder gehört zu einer Minderheit der Gewerkschaftsmitglieder, die trotz Streikaufrufs fahren.
Bei Problemen zahlt die Bahn Kunden, die vom Streik betroffen sind, können sich Zugtickets samt Reservierungen in einem DB-Reisezentrum oder einer DB-Agentur kostenlos erstatten lassen oder kostenlos einen - auch höherwertigen - Folgezug nehmen. Bei Verspätungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Entschädigung: Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät an seinem Ziel an, muss die Bahn ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent.