Ein Ehepaar aus dem Landkreis Kronach wird des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt. Die Geschädigte ist die Tochter der Ehefrau.
Die Vorwürfe gegen ein Ehepaar aus dem Landkreis Kronach wiegen schwer. Mehr noch: Es ist ein Protokoll einer zerstörten Kindheit und grausamer Taten, das fassungslos zurücklässt. Am Donnerstag wird dieses Protokoll in Teilen vor der Dritten Großen Jugendkammer des Landgerichts Coburg rekapituliert. Die Staatsanwaltschaft wird schildern, was sich zwischen dem Sommer 2014 und einem Tag im Jahr 2017 in einem Haushalt im Landkreis Kronach zugetragen haben soll.
Zu große Angst
Der Mann wird beschuldigt, die zum ersten Tatzeitpunkt erst zwölfjährige Tochter seiner Ehepartnerin zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. In verschiedenen Situationen soll er das Mädchen dazu aufgefordert haben, ihn sexuell zu befriedigen, auch er verübte entsprechende Handlungen an ihr. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, das Mädchen habe zu große Angst gehabt, ihn zurückzuweisen.
Auf Hilfe der Mutter konnte sie offenbar nicht hoffen, denn diese soll selbst Teil des Missbrauchs gewesen sein, der sich über viele Monate gezogen haben soll. An mehreren Abenden sollen sie und ihr Mann sich vor den Augen des Kindes sexuell befriedigt und das Mädchen dazu aufgefordert haben, sich daran zu beteiligen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, der Abneigung ihrer Tochter noch mit Häme und Unverständnis begegnet zu sein - statt den Missbrauch zu verhindern. Auch zu einem späteren Zeitpunkt soll der Stiefvater sexuelle Annäherungsversuche unternommen haben. Die letzte Tat fand vermutlich im Jahr 2017 statt, als das Mädchen 15 Jahre alt war.
Eine Anzeige hat diese Taten letztlich ans Licht gebracht. Aufgrund des dringenden Tatverdachts und der schwerwiegenden Vorwürfen gegen das Ehepaar hat das Amtsgericht Kronach am 26. Juli 2018 Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt das Ehepaar in Untersuchungshaft, die Frau in einer Justizvollzugsanstalt in Bamberg, ihr Mann in Hof. Am Donnerstag wird die Anklage lauten: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Blick ins Gesetzbuch
Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Strafbar ist "wer sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder sie an sich vornehmen lässt oder wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt". Für derartige Taten sieht das Strafgesetzbuch im Einzelfall Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Zudem gibt es Vorschriften, die gegenüber Schutzbefohlenen verübte Taten aufgrund der größeren Verwerflichkeit härter bestrafen.
Hilfe suchen Ob man einen (sexuellen) Missbrauch oder andere Gewalt im privaten Umfeld erlebt hat oder sich um andere womöglich Betroffene sorgt - sowohl überregional als auch vor Ort im Landkreis Kronach stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Dort können sich Betroffene Hilfe suchen - die Beratungsangebote sind anonym und kostenfrei.
Caritas und Diakonie Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Kronach wird von Caritas und Diakonie getragen. Die Beratung erfolgt entweder persönlich in der Klosterstraße 3 in Kronach, telefonisch unter 09261/93730 oder per E-Mail an info@eb-kronach.de. Die Berater stehen unter Schweigepflicht.