Mit einem Freispruch und der Anordnung einer Geldstrafe endete die Fortsetzung einer Verhandlung wegen Körperverletzung. Neue Zeugen brachten keine weiteren neuen Erkenntnisse.
Keine wirklich neuen Fakten ergaben sich bei einer Fortsetzungsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Nachdem aufgrund von neu zu ladenden Zeugen die Verhandlung vom 20. Februar vertagt worden war, bei der es um eine Auseinandersetzung vom 11. November 2012 gegen 2.45 Uhr vor einem Lokal in Kronach ging, erhofften sich Richter und Staatsanwaltschaft eigentlich neue Details über den Vorgang.
Die beiden Angeklagten waren beschuldigt worden, einen 33-Jährigen zu Boden gestoßen und ihn mit Faustschlägen ins Gesicht erheblich verletzt zu haben.
Nun stand aufgrund der zahlreichen Zeugenaussagen fest, dass der 54-jährige Angeklagte, der eine sogenannte "Kutte" trug und zu einer Motorradclique gehörte, nur insoweit ins Geschehen eingegriffen hatte, als er einen Bekannten des Geschädigten davon abhielt, sich an der Schlägerei ebenfalls zu beteiligen.
"Ich glaube nicht, dass der nur schlichten wollte, sondern der wollte mitmischen", erklärte der Angeklagte sein Handeln.
Zu dieser Ansicht kam auch der 22-jährige Zeuge, der extra zu dieser Verhandlung geladen wurde. Er sagte, dass er zwar keine greifbaren Fakten vorweisen könne, aber aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung als Türsteher könne er schon beurteilen, ob jemand, der auf eine Schlägerei zugeht, schlichtend eingreifen oder selbst mit schlagen will.
Der 54-Jährige Angeklagte wurde freigesprochen, ihm konnten keine Schläge nachgewiesen werden und auch die gemeinsame Beihilfe war in diesem Fall nicht gegeben.
Was den anderen Angeklagten betraf, so stand fest, dass er den Geschädigten mit der Faust geschlagen hatte. Richter Markus Läger sah allerdings als gegeben an, dass es der 33-jährige Geschädigte regelrecht drauf angelegt hat, mit dem Angeklagten in Streit zu geraten.
Den ganzen Abend lang hatte er ihn provoziert und mit Beleidigungen beworfen, die tief unter die Gürtellinie gingen.
Mit jedem angelegt Der sehr stark alkoholisierte Mann legte sich sozusagen mit jedem im Lokal an und wurde von der Security letztendlich auch vor die Tür gesetzt. Hier stänkerte er weiter gegen den Angeklagten. Dieser blieb zwar noch lange ruhig, aber irgendwann war es zu viel und er ging dem Geschädigten nach, der sich vor dem Lokal befand, um ihn zur Rede zu stellen.
Diese verbale Auseinandersetzung gipfelte darin, dass beide auf dem Boden lagen, sich wälzten und gegenseitig aufeinander einschlugen - dies sagten die Zeugen aus. Der Angeklagte war stärker und schlug den Geschädigten mindestens zwei Mal mit der Faust ins Gesicht, worauf dieser erhebliche Verletzungen davontrug.
Diese Tatsachen sah Richter Läger als erwiesen an, aber alle anderen Anschuldigungen des Geschädigten wie Tritte, Kopfnuss und die Beteiligung des freigesprochenen Beschuldigten, die er in seinen Vernehmungen äußerte, konnten nicht belegt werden.
Außerdem waren diese Aussagen auch etwas mit Vorsicht zu genießen, da der Geschädigte und Nebenkläger seine Aussagen so oft geändert hatte, dass eigentlich nur die Faustschläge sicher scheinen, da sie durch die Verletzungen belegbar sind.
500 Euro Schmerzensgeld Der 49-jährige arbeitsuchende Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro, also gesamt 1050 Euro verurteilt.
Außerdem muss er an den Geschädigten ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen - außerdem 50 Prozentder materiellen Schäden des Nebenklägers, die entstanden sind und noch entstehen werden, soweit sie nicht bereits an den Sozialversicherungsträger oder an Dritte übergegangen sind.
Ferner hat er die in der Zukunft anfallenden immateriellen Schäden zu ersetzen und er zahlt die Kosten des Verfahrens. Die Auslagen für den freigesprochenen Angeklagten trägt die Staatskasse.
In seinem Urteil blieb Richter Markus Läger unter dem Antrag der Staatsanwältin Bianca Franke, die ein Jahr und sechs Monate wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert hatte.
Läger sah es als erwiesen an, dass der Geschädigte stark alkoholisiert und auf Streit aus war.
Er hatte den Angeklagten systematisch provoziert und dies gipfelte in der Schlägerei, bei der der Angeklagte seine Faust einsetzte - eine Körperverletzung, die erhebliche Verletzungen nach sich gezogen hatte. Doch für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung, wie von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, sah der Richter keine Veranlassung.