Bislang wurden vom Landratsamt möblierte Wohnungen angemietet. Künftig dürfen das auch leere Zimmer sein, die eingerichtet werden. Es fehlen vor allem größere Objekte, in denen 20 bis 40 Personen untergebracht werden können. Der Wohnraum darf nicht zu weit weg von Einkaufsmöglichkeiten sein.
Im Frankenwald gibt es viele leer stehende Häuser und Wohnungen, die für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden könnten. Die Eigentümer wissen meist nicht, dass sich die Wohnungen für diesen Zweck durchaus eignen. Einfach im Landratsamt Kronach nachfragen, lautet die Devise.
"Konkrete Vorgaben oder Leitlinien gibt es hierfür nicht. Die Wohnung muss schlicht für den Zweck der Unterbringung von Asylsuchenden geeignet sein", informiert der Pressesprecher der Regierung von Oberfranken, Oliver Hempfling, und verweist auf die Zuständigkeit des Landratsamts Kronach. Das müsse im Einzelfall vor Ort entschieden werden.
Entscheidung vor Ort
Auch Pressesprecher Bernd Graf vom Landratsamt Kronach bestätigt, dass es grundsätzlich keine besonderen Anforderungen an Größe und Zuschnitt der Privatwohnungen zur Flüchtlingsunterbringung gebe. "Ein Mitarbeiter aus dem Ausländeramt besichtigt die angebotenen Wohnungen und entscheidet dann, ob und gegebenenfalls für wie viele Flüchtlinge die jeweilige Wohnung in Betracht kommt", sagt Bernd Graf auf Nachfrage. Bisher habe das Landratsamt ausschließlich voll möblierte Wohnungen anmieten können. "Künftig können auch leere Wohnungen angemietet werden, die dann vom neuen Hausverwalter für die dezentralen Unterkünfte eingerichtet werden", stellte Graf in Aussicht. Das Landratsamt sei verstärkt auf der Suche nach größeren Mietobjekten, in denen zwischen 20 und 40 Personen untergebracht werden könnten.
Einkauf muss möglich sein
Dem Landratsamt würden häufig Häuser zum Kauf angeboten, oder welche, bei denen noch Umbaumaßnahmen erforderlich seien, präsentiert. "Das Landratsamt kann jedoch für die Unterbringung von Flüchtlingen keine Immobilien erwerben", stellte Bernd Graf heraus. Man suche aber nach Investoren für derartige Objekte.
Der Wohnraum für Flüchtlinge darf aber nicht zu abgelegen sein. Darauf wies Pressesprecher Oliver Hempfling hin: "Da die Asylbewerber bei der dezentralen Unterbringung Geldleistungen erhalten und sich damit selbst versorgen müssen, sollten grundsätzlich Einkaufsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung vorhanden sein."