Kronachs Kreisbrandrat wird bald gewählt

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Seit zwölf Jahren ist Joachim Ranzenberger bereits Kreisbrandrat. Eine dritte Amtszeit schließt er nicht aus. Foto: Archiv/Matthias Schuhbäck
Seit zwölf Jahren ist Joachim Ranzenberger bereits Kreisbrandrat. Eine dritte Amtszeit schließt er nicht aus. Foto: Archiv/Matthias Schuhbäck

Im November steht die Wahl des Kreisbrandrats für die Feuerwehren im Landkreis Kronach an. Wir sprachen mit Amtsinhaber Joachim Ranzenberger.

Joachim Ranzenberger sitzt hinter seinem Schreibtisch in der Nordhalbener Gemeindeverwaltung. Er sortiert noch schnell einige Unterlagen ein. Eigentlich hat er Mittagspause. Die richtige Zeit, um in Ruhe mit unserem Reporter über das Amt des Kreisbrandrats zu reden. Denkste! Ein Alarm schrillt durch den Raum. "Einen Moment", meint der Feuerwehrmann. Im südlichen Landkreis rücken seine Kameraden aus. Der Kreisbrandrat ist ganz Ohr.

Für Ranzenberger ist es nicht ungewöhnlich, dass er so aus anderen Angelegenheiten herausgerissen wird. Das ist auch der Grund, warum er noch unsicher ist, ob er seinen Posten ab 2018 weiter bekleiden will. Doch es muss bald eine Entscheidung für oder gegen eine erneute Kandidatur getroffen werden. Schon im November soll nämlich die Wahl des Kreisbrandrats für die kommenden sechs Jahre stattfinden.


Dritte Amtszeit wäre möglich

"Der Feuerwehrdienst ist bis zum 65. Lebensjahr möglich", erklärt Ranzenberger. Das trifft auch auf den obersten Brandschützer im Landkreis zu, den Kreisbrandrat. Am Ende der kommenden Wahlperiode wäre Ranzenberger 64 Jahre alt - er könnte seine dann schon dritte Amtszeit also noch komplett bestreiten.

Nach zwölf Jahren auf diesem Posten kommt er allerdings ins Grübeln. Der Aufwand werde immer größer, und das mit Beruf und Privatleben in Einklang zu bringen, zunehmend schwerer. "Inzwischen ist das fast schon ein Fulltime-Job", erklärt Ranzenberger. "Ich bin jede Woche mindestens zwischen 20 und 30 Stunden eingespannt. 250 Tage im Jahr bin ich für die Feuerwehr unterwegs." Dafür müsse oft auch der Urlaub herhalten.


Arbeit im Hintergrund

Viele Aufgaben, angefangen bei der Lehrgangsplanung und bis hin zu Diskussionen über Anschaffungen und Baumaßnahmen liefen unbemerkt für die Öffentlichkeit ab. Die eigentliche Tätigkeit eines Feuerwehrmannes sei für den Ehrenamtlichen längst in den Hintergrund getreten. "Ein Kreisbrandrat ist heute Repräsentant, Motivator und Schlichter", sagt Ranzenberger. Und die Verwaltungstätigkeiten rissen daneben nicht ab. Schließlich sei er Sprecher von etwa 3500 Feuerwehrleuten. "Ich kenne keine Organisation, in der das einfach so nebenbei erledigt wird."

Ranzenberger ist darum froh, dass sich das Landratsamt Gedanken macht, wie diese Position im Feuerwehrwesen künftig ausgestaltet werden kann (siehe Infokasten). Denn eine solche Aufgabe sei in diesem Umfang nur schwer mit dem Beruf zu vereinbaren. "Und das meine ich nicht nur für den Ranzenberger, der es möglicherweise wieder machen würde, sondern auch für einen Huber, Meier oder Schulz, der das Amt vielleicht künftig übernehmen wird."

Auf alle Fälle will Ranzenberger nun erst einmal die weitere Entwicklung seitens des Landratsamtes abwarten. Er versichert: "Wir sind im Gespräch."


Wandel erlebt

Blickt er derweil in seine eigene Feuerwehr-Vergangenheit zurück, dann sieht er nicht nur im Ehrenamt, sondern im gesamten Feuerwehr-Wesen einen großen Wandel. "Ich bin jetzt 40 Jahre dabei. Wenn man alleine bedenkt, was sich da im technischen Bereich getan hat ...", sagt er. Auch der Nachwuchs für die Wehren sei heute viel schwieriger zu finden. Früher seien drei Viertel eines Jahrgangs bei den Feuerwehren oder beim BRK gelandet. "Heute muss man die Leute angeln und dann immer wieder motivieren." Die Abwanderung, durch die gute Leute verloren gingen, trage ebenfalls dazu bei, dass die Wehren nicht mehr aus dem Vollen schöpfen können. "Und wer arbeitet heute schon noch in seinem Wohnort?"

Durch die Jugend- und Kinderfeuerwehren sei es heute glücklicherweise möglich, rechtzeitig an die jungen Leute heranzukommen und die Situation so abzumildern. "Denn die 18-Jährigen kriegt man nicht mehr."
Es gibt also viel zu tun für den künftigen Kreisbrandrat. Ob der dann wieder Joachim Ranzenberger heißen wird, werden die kommenden Wochen zeigen.


Das Landratsamt prüft

Das Landratsamt informierte auf Anfrage von inFranken.de über den Stand in Sachen "Kreisbrandrats-Wahl". Mit einem klaren "Nein" antwortet Stefan Schneider, Büroleiter des Landrats, auf die Frage, ob es bereits neue Bewerber gebe, die ihr Interesse am Posten des Kreisbrandrats signalisiert haben. Schneider spricht davon, dass die Behörde in ständigem Kontakt mit Joachim Ranzenberger stehe. In unserem Gespräch hatte Ranzenberger zwar auf die hohe Belastung für einen Kreisbrandrat im Ehrenamt hingewiesen, Schneider versichert aber, dass er dem Landratsamt gegenüber keine Forderungen gestellt habe.

Unabhängig von der Person des künftigen Amtsinhabers will das Landratsamt überprüfen, wie das Amt des Kreisbrandrats in Zukunft ausgestaltet werden kann. "Wir prüfen für die Fakten, nicht für eine Person", unterstreicht Schneider. Dabei wird es unter anderem um Freistellungsmöglichkeiten gehen. Für diese Aufgabe habe sich die Behörde keine Deadline gesetzt.


Das Wahlprozedere

Der Vorgang, wie ein Kreisbrandrat gewählt und eingesetzt wird, ist genau geregelt. Bernd Graf, Pressesprecher des Landratsamtes, erklärt, was in den nächsten Monaten passieren wird. "Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 27. November 2011 Kreisbrandrat Joachim Ranzenberger auf Grund seiner Wiederwahl für die Dauer vom 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2017 in seinem Amt bestätigt", erläutert Graf. Die Amtszeit von KBR Ranzenberger ende somit mit Ablauf des 31. Dezember 2017. Bereits seit 1. Januar 2006 ist er der Kreisbrandrat des Landkreises Kronach.

Der Kreisbrandrat wird nach Artikel 19, Absatz 2, des Bayerischen Feuerwehrgesetz auf Vorschlag des Landrats von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und den Leitern der Werkfeuerwehren in geheimer Wahl auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kreisbrandrats kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat das Landratsamt einen Kreisbrandrat zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Kreisbrandrats, wie Graf ausführt.

"Zum Kreisbrandrat oder Kreisbrandinspektor kann nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat", so Graf. "Der KBR und die KBI sollen den gewöhnlichen Aufenthalt im Kreisgebiet haben." Der Kreisbrandrat bedürfe nach seiner Wahl der Bestätigung durch die Regierung von Oberfranken. "Der KBR wird im Auftrag des Landratsamtes als untere Staatsbehörde tätig."

Die Wahl des KBR findet bei einer Dienstversammlung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und der Leiter der Werkfeuerwehren des Landkreises statt. Jeder Kommandant hat bei der Abgabe eine Stimme. Im Wahlverfahren gibt der Landrat der Wahlversammlung einen Wahlvorschlag bekannt. Der Wahlvorschlag kann mehrere Bewerber enthalten.