Auch gegen den Bescheid der Stadt Kronach zum Freischießen 2018 wird nun geklagt.
Ein Anwohner aus dem Umfeld des Schützenplatzes hatte gegen den 2016er-Bescheid der Stadt Kronach zum Freischießen geklagt. Diese Klage läuft noch, eine weitere gegen den aktuellen Bescheid für 2018 kommt nun hinzu.
Sowohl das Verwaltungsgericht Bayreuth als auch die Stadtverwaltung Kronach bestätigten am Freitag auf unsere Nachfrage den Eingang einer entsprechenden Klage. In dem städtischen Bescheid geht es um die Festlegungen für den Festbetrieb. Hierfür hatten die Schützen im Einklang mit der Stadtverwaltung heuer bereits weitere Zugeständnisse gemacht und ihre früheren XXL-Nächte entschärft.
Hauptamtsleiter Stefan Wicklein stellte fest, dass die neue Klage nun wohl den formellen Weg durchlaufen werde. Das bestätigte das Gericht. Vizepräsidentin Angelika Janßen hielt fest, dass zumindest bis Freitagmittag kein Eilantrag zur Klage eingegangen sei. Das Gericht müsse daher nicht sofort handeln. Zum jetzigen Stand bedeute das, dass die Klage keine Auswirkungen auf den Verlauf des Kronacher Freischießens 2018 nehmen wird.
Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn wir, während wir uns das letzte bisschen Verstand wegsaufen, noch auf unsere Mitmenschen Rücksicht nehmen müssten...
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Da zieht das Gschertel hin und spielt sich dann auf
Die Leute sollten froh sein, dass ein solches Fest stattfindet. Die paar Tage sind von jedem auszuhalten und jedes Gericht sollte die Klagen unbedingt abweisen. Ein Ereignis dieser Art tut unserer Region besonders gut. Die Kläger, die immer wieder gegen dieses Fest klagen, schaden unserer Region.