Allgemein gilt, dass Betreiber dem Wasserwirtschaftsamt alle geplanten Veränderungen an den Anlagen vorab melden müssen. Die Kontrolle ist kostenpflichtig, richte sich aber nach dem jeweils zuständigen Betrieb, schreibt Trebes. Wie viel genau an den Anlagen geschraubt werden muss, um sie hochwassersicher zu machen, lege in der Regel der prüfende Sachverständige fest, heißt es von Seiten des Kronacher Landratsamtes.
Bericht geht ans Landratsamt
"Bei Kellerlagerungen ist es eventuell sinnvoll, das Kellergeschoss insgesamt zu sichern", erklärt Trebes. Der Prüfbericht wird im Anschluss an die Kontrolle an das Landratsamt weitergeleitet.
Fristen und Termine zur Prüfung von Heizöltanks
In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einzelnen Fristen zur erstmaligen Prüfung verschiedener Heizanlagen festgelegt. Sie richten sich jeweils nach dem Datum der Inbetriebnahme.
1. Alle Anlagen, die vor dem 1. Januar 1971 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 1. August 2019 überprüft werden.
2. Die Kontrolle für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1971 und dem 31. Dezember 1975 installiert wurden, ist am 1. August 2021 fällig.
3. Heiztanks, die im Zeitraum vom 1. Januar 1976 bis zum 31. Dezember 1982 in Betrieb gingen, müssen bis zum 1. August 2023 überprüft werden.
4. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 31. Dezember 1993 eingebaut wurden, ist die Frist für den 1. August 2025 festgelegt.
5. Bis zum 1. August 2027 müssen alle Anlagen kontrolliert werden, die nach dem 31. Dezember 1993 in Betrieb gingen.
Kontakt Bei Nachfragen zur Prüfung der Tankanlagen ist das Kronacher Wasserwirtschaftsamt unter der Telefonnummer 09261/678-442 oder der Durchwahl -295 erreichbar.