Die Frankenwaldgruppe will ihr Netz sanieren. Freistaat, Kommunen und Bürger sollen zusammenlegen. Die Bescheide zur Umlage der Investitionskosten liegen den Gemeinden vor. Teuschnitz zweifelt an deren Rechtmäßigkeit.
Die Gemeinden haben ihren Bescheid über die Investitionsumlage zur Sanierung des Wasserzweckverbands Frankenwaldgruppe erhalten. Die erste Zahlung soll im nächsten Jahr fällig werden. Die Stadt Teuschnitz hat nun dagegen einen Widerspruch eingelegt. Das bestätigte Bürgermeister Gabi Weber bereits vor einigen Wochen.
Die Teuschnitzer hatten schon im Vorfeld angekündigt, dass sie den Bescheid auf dessen Rechtmäßigkeit prüfen lassen werden. Außerdem soll untersucht werden, ob der Stadt - die der Konsolidierung unterliegt - bei Akzeptanz des Bescheids finanzielle Nachteile entstehen. Schließlich handelt es sich bei der Investitionskostenumlage (siehe Infokasten) um eine freiwillige Leistung.
Erst wenn sich der bayerische kommunale Prüfungsverband geäußert hat, soll im Stadtrat die Entscheidung getroffen werden, ob der Widerspruch aufrecht erhalten wird oder nicht. Wann das sein wird, ist noch völlig offen.
Der Vorsitzende der FWG, Jürgen Baumgärtner, bedauert, dass noch immer keine Einigung erzielt wurde. Alle anderen an der FWG beteiligten Kommunen (Wilhelmsthal, Steinbach am Wald, Tettau, Ludwigsstadt, Reichenbach und Steinwiesen) haben den Bescheid hingegen bereits akzeptiert.
Für Baumgärtner steht fest, dass der vorgezeichnete Weg der Sanierung fortgeführt wird. "Die Kosten sind vorhanden, und irgendjemand muss sie bezahlen", betont er. Wenn Teuschnitz sich nicht an der Sanierung der Wasserleitungen beteilige, könne er auch den anderen Gemeinden das Geld nicht abverlangen. Dann bleibe die Möglichkeit, die Bürger noch mehr zu belasten. Er habe seinen Beitrag geleistet, meint Baumgärtner und verweist auf das in kurzer Zeit erstellte Sanierungskonzept. Er habe sich mit Vehemenz dafür eingesetzt, dass die FWG in München als Härtefall anerkannt wird und somit auch hohe Förderungen erhält (wir berichteten).
Nicht chancenlos
Und wie bewerten die Bürgermeister den Widerspruch der Teuschnitzer gegen den Bescheid? Ein Rechtsstreit wird zwar nicht angestrebt, ist aber nicht ausgeschlossen. Außerdem werden den Teuschnitzern durchaus Chancen für ihren Widerspruch eingeräumt. Zu dieser Einschätzung kommt jedenfalls Heinz Köhler, der Vorsitzende der Fernwasserversorgung Oberfranken (FWO). Er weist auch darauf hin, dass ein Gespräch mit Landrat Klaus Löffler, Bürgermeisterin Gabi Weber und ihm selbst stattfinden sollte. Bisher habe ein solcher Termin aber noch nicht stattgefunden.
Ludwigsstadts Bürgermeister Timo Ehrhardt bezeichnet die FWG als eine Solidargemeinschaft. Die Kommunen tragen mit zur Sanierung bei und entlasten somit ihre Bürger. Es wäre gut, wenn alle betroffenen Gemeinden mitmachen würden, so Ehrhardt. Sollten die Teuschnitzer letztlich ihren Beitrag nicht leisten beziehungsweise leisten müssen (und in Folge dessen auch die anderen Kommunen von der Investitionsumlage befreit werden), können diese Kosten nicht den Bürgern angerechnet werden.
Fakt ist doch, dass es sich bei der Wasserversorgung um eine sogenannte kostendeckende Einrichtung handelt. Das bedeutet, dass nach dem Kommunalabgabengesetz und dem kommunalen Haushaltsrecht die nicht durch Zuschüsse gedeckten Ausgaben über (kostendeckende) Beiträge und Gebühren zu decken sind. Wieso fließen dann die Investitionsumlagen, die die Gemeinden an die FWG zahlen, nicht in die Gebührenkalkulation der jeweiligen Gemeinden ein (Wilhelmsthal, das komplett von der FWG versorgt wird, müsste demnach ihre Investitionsumlagen über eigene Wasserversorgungsgebühren finanzieren, so dass die Wilhelmsthaler einmal "Wassergeld" an die FWG und einmal an die Gemeinde zu zahlen hätten).
Dem Argument des (Noch-)Verbandsmitgliedes Teuschnitz, dass die Investitionsumlagen eine freiwillige Leistung sein sollen, kann ich im übrigen auch nicht folgen.
Das Ganze erinnert mich immer mehr an die gescheiterte PKW-Maut.