Der Döner wird in Kronach zum Drehspieß

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Das ist tatsächlich ein Döner-Kebab-Spieß, deutlich zu erkennen an den Fleischscheiben. Wenn zu viel Hackfleisch verwendet wird, darf das Produkt nicht mehr Döner Kebab heißen, sondern kann beispielsweise "Drehspieß" genannt werden. Foto: Archiv
Das ist tatsächlich ein Döner-Kebab-Spieß, deutlich zu erkennen an den Fleischscheiben. Wenn zu viel Hackfleisch verwendet wird, darf das Produkt nicht mehr Döner Kebab heißen, sondern kann beispielsweise "Drehspieß" genannt werden. Foto: Archiv
Das ist tatsächlich ein Döner-Kebab-Spieß, deutlich zu erkennen an den Fleischscheiben. Wenn zu viel Hackfleisch verwendet wird, darf das Produkt nicht mehr Döner Kebab heißen, sondern kann beispielsweise "Drehspieß" genannt werden. Foto: Archiv
Das ist tatsächlich ein Döner-Kebab-Spieß, deutlich zu erkennen an den Fleischscheiben. Wenn zu viel Hackfleisch verwendet wird, darf das Produkt nicht mehr Döner Kebab heißen, sondern kann beispielsweise "Drehspieß" genannt werden. Foto: Archiv
 

Kronacher Imbissbetreiber haben den Namen für den Snack ändern müssen. Bei einer Probenentnahme wurden Abweichungen von den Vorgaben festgestellt. Der Hackfleischanteil war zu hoch. Deshalb heißt der Snack jetzt "Drehspieß nach Döner Kebab Art". Wir haben nachgefragt.

"Einen Döner, bitte", sagt der junge Mann am Imbiss. Nach erstaunlich kurzer Zeit erhält er einen "Drehspieß nach Döner Kebap Art" und verzehrt ihn hungrig und mit Genuss. Ihn stört es nicht, dass er einen Döner bestellt, aber einen Drehspieß erhalten hat. Sieht doch gleich aus, oder? Nein!

Bei genauerem Hinschauen hätte er erkannt, dass auf dem sich drehenden Spieß nicht - wie früher - nur Fleischscheiben aufgespießt wurden, sondern dass da fast nur Hackfleisch verwendet wurde. Und dann darf das Schnellgericht nicht mehr Döner Kebap heißen, denn dafür gibt es Vorschriften. Deren Einhaltung hat Veterinärdirektor Markus Heckel vom Landratsamt Kronach überprüft und musste Beanstandungen aussprechen, was letztendlich zur Namensänderung führte.


Proben angefordert

Heckel blickt zurück. Er erhielt vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aus Erlangen eine Aufforderung, Döner Kebab im Raum Kronach zu kontrollieren. Das Ergebnis der nach Erlangen geschickten Proben war überraschend und eindeutig: Es gab eine Abweichung von der "allgemeinen Verkehrsauffassung". Der Hackfleischanteil lag über den gesetzlich erlaubten 60 Prozent. Von Fleischscheiben konnte keine Rede mehr sein. Heckel stellt klar: "Das Lebensmittel, von dem wir Proben nahmen, war auf jeden Fall verkehrsfähig, nur der Anteil der Fleischscheiben war viel zu niedrig." Deshalb musste der Veterinärdirektor einschreiten.


Angst ist unbegründet

Das ist bei den Kronacher Döner-Imbiss-Betreibern anscheinend nicht auf Begeisterung gestoßen, denn die fügten sich nur widerwillig, wollten mit unserer Zeitung nicht reden, hatten die Befürchtung, dass ihnen neues Ungemach droht. Diese Angst ist unbegründet, denn Markus Heckel wollte ihnen nichts Böses, hatte nur seine Pflicht getan, nämlich die Bitte des LGL um routinemäßige Proben erfüllt. "Wir sind Verbraucherschützer", sagt Heckel. Anscheinend habe die Qualität nicht mit der Werbung übereingestimmt. Die Imbissbetreiber boten Döner Kebab an, hatten aber, trotz gestiegener Preise, die billigeren Spieße mit fast nur Hackfleisch vor dem Heizelement. Damals, zu D-Mark-Zeiten, gab es noch Fleischscheiben für 2,50 Mark, jetzt kostet der Snack vom mit Hackfleisch bestückten Drehspieß vier Euro.

Vor einigen Jahren wollte eine Firma von jedem Imbissbetreiber eine monatliche Lizenzgebühr von 250 Euro haben. Das ging schief, weil das Bundespatentgericht den Markenschutz für zum Beispiel "I love Döner" verweigerte.


Wissenswertes zum "Döner Kebab"


Ursprung Die Bezeichnung "Döner Kebab" setzt sich aus den türkischen Worten "döner" (sich drehend, er dreht sich) und Kebab (Röst- oder Grillfleisch) zusammen.

Synonym Die alleinige Angabe "Döner" ist synonym zur Bezeichnung "Döner Kebab" zu sehen.

Vorgabe Der "Döner Kebab" muss aus dünnen, auf einen Drehspieß aufgesteckten Fleischscheiben bestehen. Ausgangsmaterial ist Lamm-, Schaf-, Kalb- oder Rindfleisch. Auch Hähnchen- oder Putenfleisch kann verwendet werden. Das muss aber angegeben werden. Ein Hackfleischanteil von höchstens 60 Prozent ist zulässig. Bei Geflügel ein Hautanteil von 18 Prozent. Neben Salz, Gewürzen, Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält der Döner keine weiteren Zutaten.

Abweichung Ein Erzeugnis weicht laut dem Merkblatt des Landesamtes LGL von der allgemeinen Verkehrsauffassung des "Döner Kebab" ab, wenn es unübliche Zutaten enthält. Darunter versteht der Fachmann: Fleisch anderer Tierarten, pflanzliche Proteine (Soja), Stärke oder Paniermehl, Trinkwasser (Flüssigwürzung), erhöhten Hackfleischanteil, Hackfleisch (Fleischanteil zum Teil fein zerkleinert).