Seitens der Staatsanwaltschaft Coburg konnte noch nichts zum konkreten Fall gesagt werden. Allgemein hieß es aber, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen - wie eben dem NS-Regime - untersagt sei. Allerdings sei es interessant, ob in Weißenbrunn überhaupt eine Verwendung im Sinne des Paragrafen 86 vorliegt. So etwas müsse im Einzelfall ermittelt werden. Der Hintergrund des Gesetzes sei nämlich, eine "werbende Wirkung" zu unterbinden. Im aktuellen Fall könne es unter Umständen sein, dass diese nicht vorliegt.
Eine Frage der Auslegung
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Wenn die Justiz das letztlich so sehen sollte, könnte die Angelegenheit für Laschka und Memmel glimpflich enden. Beispiele für eine solche straffreie Nutzung verbotener Symbole sind das durchgestrichene Hakenkreuz oder das Hakenkreuz, das in der Mülltonne landet. Dass in diesen Fällen das verbotene Symbol keine rechtlichen Folgen nach sich zieht, liegt daran, dass es in diesen Abbildungen eindeutig abwertend benutzt wird.
Eine solche Auslegung erhoffen sich Laschka und Memmel nun auch in ihrem Fall. Schließlich sei offenkundig, dass mit dem Symbol eine negative Aussage zur NS-Zeit verknüpft ist.
Zu große Gedanken macht sich Memmel über das Thema jedenfalls nicht: "Das ist meine geringste Sorge. Politisch haben wir da ganz andere Herausforderungen." Und auch Laschka geht gelassen mit der Situation um. Aus seiner Sicht könnte es sogar ein Präzedenzfall werden, der Klarheit für künftige Demonstrationen schafft. Denn bis jetzt kann er Demonstranten für den Einsatz solcher Zeichen nur raten: "Ihr müsst wirklich aufpassen!"
Was ihn persönlich betrifft, "bin ich ganz gelassen und lasse das jetzt auf mich zukommen". Alleine aus der Aussage, dass die Leute ein Brett vorm Kopf haben, müsse man seiner Meinung nach schließen können, dass das Hakenkreuz in diesem Fall nicht hochgehalten, sondern abgewertet werde. Dass dies auch in Weißenbrunn so wahrgenommen worden sei, darauf lasse die Reaktion einiger AfD-Vertreter schließen. Sie hätten Laschkas Auftritt sehr unwirsch und mit dem Stinkefinger quittiert.
Bestätigt fühlt sich der Bürgermeister auch durch eine frühere Demonstration. Im Jahr 2016 war er mit der Figur bereits beim Höcke-Besuch in Sonneberg. Damals hätten AfD-Vertreter und Polizei seinen "Begleiter" ebenfalls intensiv gemustert. Ohne Nachspiel. Gleiches gelte für eine folgende Ausstrahlung im TV-Sender Phoenix.
Paragraf 86
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Der Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs befasst sich mit der verbotenen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Im Paragrafen 86a geht es explizit um die verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Entsprechende Kennzeichen "sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen". Gleiches gelte auch für Kennzeichen, die den Verbotenen zum Verwechseln ähnlich sind.
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Warum müssen Politiker gegen ihre Konkurrenten auf der Straße mit dem "Mob" demonstrieren? Sollte man nicht lieber im Parlament mit konstruktiven Argumenten seine Gegner überzeugen? Irgendwie kommt mir da immer der Eindruck, dass man der AfD politisch nichts entgegen zu setzen hat und deshalb auf billige Beleidigungen, Pöbeleien und "Niederbrüllen" setzen muss.
Art. 5 Absatz 3 GG
Sehr gut gemacht liebe Familie Laschka! Die CSU Umfänge fremdenfeindlichem Gedankengut sind zwar nicht sehr viel differenzierter als bei der noch dümmeren AfD, jedoch dürfen auch Spießer künstlerisch tätig sein und dies ist ja wohl eindeutig gelungen! Es sollte viel mehr solche mutigen und wahrheitsgemäßen Aktionen geben. Es braucht beides; das Herz der Liberalen und die Härte der Konservativen, radikal braucht niemand.