Demo gegen AfD in Weißenbrunn: Rechtliches Nachspiel für Laschka und Memmel

2 Min
Hans-Peter Laschka (Bildmitte) wollte eine AfD-kritische Botschaft durch ein zum Hakenkreuz umgestaltetes "F" (aus rechtlichen Gründen verfremdet) senden. Das sorgt nun für Probleme. Foto: Marco Meißner
Hans-Peter Laschka (Bildmitte) wollte eine AfD-kritische Botschaft durch ein zum Hakenkreuz umgestaltetes "F" (aus rechtlichen Gründen verfremdet) senden. Das sorgt nun für Probleme. Foto: Marco Meißner

Die Demonstration in Weißenbrunn gegen die Gründung eines AfD-Verbands hat ein rechtliches Nachspiel.

Friedlich zeigten rund 120 Demonstranten am Montag in Weißenbrunn, dass sie mit den Positionen der AfD nicht einverstanden sind (wir berichteten). Für zwei von ihnen könnte es dennoch ein rechtliches Nachspiel geben. Der Grund sind ein paar dünne Striche auf einem Holzbrett.

Der Mitwitzer Bürgermeister Hans-Peter Laschka (CSU) hatte ein Transparent vor Ort mit der Aufschrift "Für manche Menschen endet der Horizont am Brett vorm Kopf der AfD". Dazu gesellte er eine mannsgroße Figur mit einem bemalten Holzbrett. Darauf auf rot-weißem Grund: der fette Schriftzug "AFD" mit einem schräg gestellten "F". Dieses mutierte durch ein paar dünne, verwaschene Striche zu einem stilisierten Hakenkreuz.

Was zum Nachdenken über die AfD auffordern sollte, könnte nun jedoch rechtliche Folgen für Laschka und Kreisrätin Edith Memmel (Grüne) haben, die das Transparent mit hielt. "Die Polizisten mussten der Sache nachgehen", zeigt der Bürgermeister Einsicht für die Beamten, die sich vor Ort an ihn wandten.

Jemand von der AfD habe darauf bestanden, dass die Polizei sich das bemalte Brett anschaut. Das wurde auch getan. "Ich habe volles Verständnis für die Polizisten und Respekt, dass sie sich in keine Ecke drängen lassen", betont der Mitwitzer. Wenn eine Seite - egal welche - etwas möglicherweise Widerrechtliches anprangere, dann müssten die Polizisten der Sache auf den Grund gehen.

Was im konkreten Fall das Problem war, erklärt der Kronacher Polizei-Pressesprecher, Gerhard Anders: "Das Hakenkreuz war als verbotenes Zeichen auf dem Brett erkennbar." Damit stehe der Verdacht im Raum, dass gegen den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches verstoßen wurde. "Die Kriminalpolizei Coburg bearbeitet den Fall weiter", so Anders. Das Schild sei einbehalten worden, die Angelegenheit werde der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt.

Seitens der Staatsanwaltschaft Coburg konnte noch nichts zum konkreten Fall gesagt werden. Allgemein hieß es aber, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen - wie eben dem NS-Regime - untersagt sei. Allerdings sei es interessant, ob in Weißenbrunn überhaupt eine Verwendung im Sinne des Paragrafen 86 vorliegt. So etwas müsse im Einzelfall ermittelt werden. Der Hintergrund des Gesetzes sei nämlich, eine "werbende Wirkung" zu unterbinden. Im aktuellen Fall könne es unter Umständen sein, dass diese nicht vorliegt.

Eine Frage der Auslegung

;

Wenn die Justiz das letztlich so sehen sollte, könnte die Angelegenheit für Laschka und Memmel glimpflich enden. Beispiele für eine solche straffreie Nutzung verbotener Symbole sind das durchgestrichene Hakenkreuz oder das Hakenkreuz, das in der Mülltonne landet. Dass in diesen Fällen das verbotene Symbol keine rechtlichen Folgen nach sich zieht, liegt daran, dass es in diesen Abbildungen eindeutig abwertend benutzt wird.

Eine solche Auslegung erhoffen sich Laschka und Memmel nun auch in ihrem Fall. Schließlich sei offenkundig, dass mit dem Symbol eine negative Aussage zur NS-Zeit verknüpft ist.

Zu große Gedanken macht sich Memmel über das Thema jedenfalls nicht: "Das ist meine geringste Sorge. Politisch haben wir da ganz andere Herausforderungen." Und auch Laschka geht gelassen mit der Situation um. Aus seiner Sicht könnte es sogar ein Präzedenzfall werden, der Klarheit für künftige Demonstrationen schafft. Denn bis jetzt kann er Demonstranten für den Einsatz solcher Zeichen nur raten: "Ihr müsst wirklich aufpassen!"

Was ihn persönlich betrifft, "bin ich ganz gelassen und lasse das jetzt auf mich zukommen". Alleine aus der Aussage, dass die Leute ein Brett vorm Kopf haben, müsse man seiner Meinung nach schließen können, dass das Hakenkreuz in diesem Fall nicht hochgehalten, sondern abgewertet werde. Dass dies auch in Weißenbrunn so wahrgenommen worden sei, darauf lasse die Reaktion einiger AfD-Vertreter schließen. Sie hätten Laschkas Auftritt sehr unwirsch und mit dem Stinkefinger quittiert.

Bestätigt fühlt sich der Bürgermeister auch durch eine frühere Demonstration. Im Jahr 2016 war er mit der Figur bereits beim Höcke-Besuch in Sonneberg. Damals hätten AfD-Vertreter und Polizei seinen "Begleiter" ebenfalls intensiv gemustert. Ohne Nachspiel. Gleiches gelte für eine folgende Ausstrahlung im TV-Sender Phoenix.

Paragraf 86

;

Der Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs befasst sich mit der verbotenen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Im Paragrafen 86a geht es explizit um die verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Entsprechende Kennzeichen "sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen". Gleiches gelte auch für Kennzeichen, die den Verbotenen zum Verwechseln ähnlich sind.