Sonst können Blinde oder Menschen mit Sehbehinderung mit einer Wahlschablone abstimmen. Doch das ist in diesem Jahr nicht möglich.
Nach unserem Grundgesetz sollen Wahlen allgemein, unmittelbar, frei und gleich sein - und geheim. Doch genau das ist für einen Teil der Bevölkerung bei der anstehenden Landtagswahl nicht ganz so einfach möglich.
Weshalb das so ist und wie blinde Betroffene im Kreis Kronach damit umgehen, lesen Sie in einem ausführlichen inFranken-Plus Artikel unter www.infranken.de.
Außerdem ist der Artikel in der gedruckten Ausgabe des Fränkischen Tag Kronach vom 6. September 2018 zu lesen.