Generell sei die Möglichkeit, in Deutschland Kurzarbeit durchzuführen, ein personalpolitisches Instrument, "um das uns viele Länder beneiden". Zunächst müssen dafür allerdings die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehört unter anderem, Urlaubs- und Überstunden abzubauen und eine Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum der Kurzarbeit abzugeben. Insgesamt trage die Kurzarbeit dazu bei, "die Beschäftigung der betroffenen Mitarbeiter zu sichern und den Unternehmen wertvolles Mitarbeiter-Knowhow zu erhalten, bis die ,Durststrecke‘ überwunden ist", betont Schuberth.
Keine Dauerlösung
Derzeit befänden sich bei Dr. Schneider keine Mitarbeiter in Kurzarbeit und aktuell sei in dieser Richtung auch nichts geplant. Es sei aber nicht auszuschließen, "dass Maßnahmen ergriffen werden müssen". Das hänge vor allem vom Abrufverhalten der Kunden ab, das mittlerweile sehr sprunghaft sei.
Sprunghaftes Verhalten hin, schwächelnde Konjunktur her: Zu einer Dauerlösung dürfe Kurzarbeit nicht werden, betont Robert Zink. "Denn ansonsten kann es auch sein, dass sich Kollegen lieber nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen", weiß der 54-Jährige. Länger als ein halbes bis ein Dreivierteljahr sollte eine Kurzarbeit-Phase ohnehin nicht dauern, erklärt Betriebsseelsorger Joey Schneider: "Denn sonst kommt man meist nicht umhin, doch zu entlassen." Eine Sorge, die bei Waltec seit Anfang dieses Monats nun aber wohl niemand mehr haben muss.
Kurzarbeitergeld: So viel zahlt die Agentur für Arbeit
Stellt ein Unternehmen auf Kurzarbeit um, verringert sich nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Gehalt. Um diesen Gehaltslücke auszugleichen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmern ein Kurzarbeitergeld. Allerdings nicht die volle Höhe des entgangenen Nettolohns, sondern nur 60 Prozent.
Beträgt ein Vollzeitlohn etwa 1400 Euro, der Arbeitnehmer erhält aufgrund der Kurzarbeit aber nur 800 Euro, ergäbe dies eine Differenz von 600 Euro. In diesem Fall würde die Arbeitsagentur 360 Euro Kurzarbeitergeld zahlen. Statt 1400 Euro netto würde der Monatslohn während der Kurzarbeit dementsprechend bei etwa 1160 Euro liegen. Wer Kinder hat, erhält statt 60 Prozent des Nettolohns, sondern sogar 67 Prozent. Weil der Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht steht, muss er bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. Arbeitnehmer müssen daher keinen Antrag stellen. Es gibt drei Arten von Kurzarbeitergeld:
1. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann die Arbeitsagentur bei einer schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung gewähren. Nämlich dann, wenn vorübergehend nicht genug Aufträge existieren, um alle Angestellten mit Arbeit zu versorgen. Allerdings kann das konjunkturelle Kurzarbeitergeld maximal zwölf Monate bezogen werden.
2. Saison-Kurzarbeitergeld erhalten nur Betriebe des Baugewerbes in der Schlechtwetterzeit. Diese geht von Dezember bis März. Im Gerüstbaugewerbe beginnt sie bereits im November. Gewährt wird das Kurzarbeitergeld bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall oder aus witterungsbedingten Gründen. Finanziert wird das Saison-Kurzarbeitergeld durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Transferkurzarbeitergeld kann aus mehreren Gründen beantragt werden. Zum einen, um Entlassungen zu vermeiden, zum anderen, um bei einem Personalabbau die Vermittlungschancen zu verbessern. Die Voraussetzung ist jeweils ein dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall.
Quellen: Agentur für Arbeit und www.arbeitsrechte.de