Baerbock als "dümmste Außenministerin" bezeichnet: Franke muss 9600 Euro zahlen

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Der Prozess um den Mann aus dem Kreis Kronach, der Annalena Baerbock die "dümmste Außenministerin der Welt" nannte, ist beendet. Nicht nur sie hatte er im Netz attackiert, wie das Amtsgericht zusammenfasst.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte Strafantrag gegen einen 58-Jährigen aus Ludwigsstadt gestellt, da er sie auf der Plattform X als "dümmste Außenministerin der Welt" bezeichnet hatte. Weitere bekannte Persönlichkeiten wurden zudem Ziel seiner verbalen Entgleisungen. 

Die Staatsanwaltschaft Coburg hatte daraufhin einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragt und eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9600 Euro in 120 Tagessätzen gefordert. Der Angeklagte legte jedoch Einspruch ein und so kam es zur Hauptverhandlung am Dienstag (12. November 2024) - mit klarem Ergebnis. Gegenüber inFranken.de fasst ein Sprecher des Amtsgerichts Kronach die Beleidigung zusammen.

"Trottel" und "feiger Bettnässer": Amtsgericht Kronach bringt weitere Beleidigungen zutage

In vier Fällen erkannte das Gericht Beleidigungen: "Eine gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung in zwei Fällen sowie Beleidigung in weiteren zwei Fällen", fasst der Sprecher zusammen. Neben Baerbock hatte der Verurteilte es auf den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Roth abgesehen. So habe er ihn "Trottel" und "feigen Bettnässer" genannt. Zudem nennt der Sprecher die Beleidigung der ehemaligen Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli als "die dümmste links-grüne, unfähigste Staatssekretärin, die dieses Land je hatte".

Auch Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) bekam verletzende Formulierungen ab. In Bezug auf die Wehrfähigkeit in Europa schrieb der Oberfranke demnach: "Adolf lässt grüßen." Strack-Zimmermann sei "das Schlimmste, was Deutschland passieren konnte". Der Franke hat am Schluss der etwa halbstündigen Verhandlung den Strafantrag nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt letztlich akzeptiert, sodass auf ihn die ursprünglich geforderte Strafe in Höhe von 9600 Euro zukommt. 

Sein Nettoeinkommen sei zudem deutlich höher, als die Staatsanwaltschaft zu Beginn geschätzt habe, führt der Sprecher fort. "Wenn er den Einspruch aufrechterhalten hätte und dann verurteilt worden wäre, wäre die Tagessatzhöhe deutlich höher gewesen." Weitere Nachrichten aus Kronach und Umgebung findest du in unserem Lokalressort.

Vorschaubild: © Bernd von Jutrczenka/dpa (Archivbild); Lisa Kieslinger (Archivbild); Collage: inFranken.de