„Wir dürfen nicht nach Gutdünken düngen“

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Gülle wird ausgebracht
Probleme durch Gülle: Die neue Düngeverordnung soll das Grundwasser in Deutschland vor zuviel Nitrateinträgen schützen.
Gülle wird ausgebracht
Foto: Ingo Wagner, dpa

Landwirte reagierten empört auf unseren Leitartikel vom Samstag: „Es stimmt nicht, dass wir nach Gutdünken düngen dürfen.“

„Es stimmt nicht, dass wir nach Gutdünken düngen dürfen.“ So oder ähnlich äußerten sich am Montag mehrere Landwirte bei Anrufen in der Redaktion. Sie reagierten empört auf die entsprechende Formulierung im Leitartikel „Große Sorge um das Grundwasser“ vom Samstag, der vor dem Hintergrund einer in vielen Teilen Deutschlands wieder steigenden Nitratbelastung geschrieben wurde. In keinem Betriebszweig seien die Kontrollen so streng wie in der Landwirtschaft, meinte ein Anrufer. Über jedes Pfund Kunstdünger müsse der Bauer mittlerweile Buch führen.

Gerhard Düll vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kitzingen (AELF) erläutert die Rechtslage. Die Düngeverordnung vom 26. Januar 1996 legt fest, dass Düngemittel im Rahmen guter fachlicher Praxis zeitlich und mengenmäßig so auszubringen sind, dass die Nährstoffe von den Pflanzen „weitestgehend“ ausgenutzt werden können und Nährstoffverluste bei der Bewirtschaftung sowie damit verbundene Einträge in die Gewässer „weitestgehend“ vermieden werden.

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Dazu dienen Bodenproben, die Beratung durch Vertreter der Landwirtschaftsämter und die „Gelben Hefte“, wie der „Leitfaden für die Düngung von Acker und Grünland“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Fachjargon heißt. Falls der Landwirt Fördergelder erhalten will, so Düll, muss er Nachweise zur Nährstoffbilanz erbringen.

Düll ist überzeugt, dass die geplante neue Düngeverordnung bald kommt. Sie soll insbesondere die Ausbringung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen strengeren Regeln unterwerfen. Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, die EU-Kommission hat Nachbesserungen verlangt.

Der Bayerische Bauernverband (BBV) macht Front gegen die Verschärfungen. „Gerade die neuen Regeln zur Düngebedarfsermittlung, die geplanten Verschärfungen bei der Phosphat-Düngung, die geforderte Hoftorbilanz, eine mögliche Länderöffnungsklausel, längere Sperrfristen, die Einschränkungen für Festmist und verschärfte Vorgaben bei der Ausbringtechnik würden für massive Probleme auf den bayerischen Betrieben sorgen“, schrieb BBV-Präsident Walter Heidl an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU).

Auch Agrarexperte Gerhard Düll befürchtet, dass neue, schärfere Düngeregeln noch mehr Bauern in die Zwickmühle bringen werden. Für eine rentierliche Viehhaltung seien nun einmal gewisse Stallgrößen erforderlich, so Düll: „Hundert Schweine reichen da nicht.“