Mit dem Auflieger gegen den Mast

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liveostockimages (iStockphoto)

Es passierte beim Abbiegen: Der Laster samt Auflieger schert auf die Staatsstraße nach Kitzingen ein. Plötzlich scheppert es: Der Auflieger rumpelt gegen einen Laternenmast, was mal eben einen Schaden von gut 1000 Euro anrichtet.

Es passierte beim Abbiegen: Der Laster samt Auflieger schert auf die Staatsstraße nach Kitzingen ein. Plötzlich scheppert es: Der Auflieger rumpelt gegen einen Laternenmast, was mal eben einen Schaden von gut 1000 Euro anrichtet.

Dann geschah Seltsames: Das Gespann stoppt nicht. Als wäre nichts gewesen, setzt der 28-jährige Mann im Führerhaus seine Fahrt unverdrossen fort. Weil ein Zeuge den Vorfall Ende Mai vergangenen Jahres beobachtet und auch Angaben macht, dass es kräftig gekracht hat, geht die Staatsanwaltschaft von Unfallflucht aus und verschickt einen Strafbefehl.

Das will allerdings der Angestellte einer Spedition nicht auf sich sitzen lassen: Er habe von dem Unfall nichts mitbekommen und fühlt sich deshalb unschuldig, lässt er die Justiz wissen und legt Einspruch ein.

Daraufhin nehmen die Dinge ihren Lauf, ein Gutachter wird eingeschaltet. Der soll klären, ob das Anstoß-Geräusch im Führerhaus zu hören war – oder nicht. Vor Ort führt der Gutachter eine Testreihe durch. Allerdings nicht mit dem Original-Auflieger, weil der inzwischen nach einem weiteren Unfall wirtschaftlicher Totalschaden ist.

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Das Ersatz-Gefährt leistet aber auch gute Dienste und bringt den Fachmann zu der Annahme, dass das Anstoß-Geräusch für den Fahrer durchaus hörbar gewesen sein könnte. Einerseits. Andererseits sprechen Musik im Führerhaus und das Rumpeln des Aufliegers über den Bordstein sowie ein paar lose im Auflieger vor sich hinscheppernden Stangen wiederum dafür, dass der 28-Jährige tatsächlich von dem Anstoß nichts mitbekommen haben könnte.

Und noch etwas deutet an, dass der Fahrer keine Unfallflucht begangen hat: Er fährt – den Ausführungen seines Verteidigers zu Folge – die Strecke regelmäßig.

Schnelle Einigung

Da auf ein „Entkommen“ und darauf zu hoffen, dass keiner etwas gesehen hat, sei eher nicht realistisch. Weitere Argumente müssen anschließend nicht mehr ausgetauscht werden: Die Beteiligten einigen sich ziemlich fix darauf, einen Schlussstrich unter das Verfahren zu ziehen.