Kranunfall in Bibergau: Gutachter sieht Bedienungsfehler

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Als er einen Baukran in Bibergau von der Straße auf ein Wohngrundstück heben sollte, ist im Juli 2014 ein 60-Tonnen-Autokran umgekippt und auf das Wohnhaus gestürzt ...
Foto: Berthold Diem

Der Kranunfall in Bibergau 2014 hatte jetzt ein juristisches Nachspiel. Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand der Kranführer vor dem Kitzinger Amtsrichter.

Es war ein spektakulärer Unfall mit einem Autokran in Bibergau, der im Juli 2014 für Schlagzeilen sorgte und seither Gegenstand von mehreren zivilrechtlichen Auseinandersetzungen war und ist. Jetzt hat der Unfall auch den Strafrichter erreicht.

In Kitzingen musste sich der Kranführer wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, weil ein Rentner beim Umsturz verletzt wurde. Ebenso warf ihm der Staatsanwalt vorsätzliche Baugefährdung vor, da insgesamt zehn Menschen durch den Unfall in Gefahr gerieten. Das Verfahren gegen den 35-Jährigen wurde eingestellt – gegen eine Geldauflage von 3000 Euro.

Einspruch eingelegt

Das entspricht den 90 Tagessätzen, die in einem Strafbefehl zu finden waren. Weil der Kranführer überzeugt ist, keinen Fehler begangen zu haben, hat er Einspruch eingelegt. Der „Fall“ wurde noch einmal aufgerollt.

Der Autokran war beim Versuch, einen fürs Dachdecken benötigten Drehkran an den vorgesehenen Platz zu bringen, auf ein Haus gestürzt. Er hatte eine Schneise in den Dachstuhl geschlagen und Schäden im sechsstelligen Bereich verursacht. Während im Haus niemand verletzt wurde und auch die Dachdecker vor Ort ohne Schaden davonkamen, hatte ein heute 82-jähriger Rentner weniger Glück. Er ging mit seinen Fahrrad in dem Moment an dem Kran vorbei, als dieser umstürzte und ihn zwischen Kranreifen, Gehweg und Gartenmauer einklemmte. Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge: „Da waren viele Schutzengel unterwegs.“

Bleibende Schäden

Allerdings konnten die nicht verhindern, dass es für den Rentner schlimmer wurde als zunächst vermutet. Schwere Abschürfungen und Prellungen sowie der Riss einer Sehne in der Schulter mussten mit zwei Operationen behandelt werden. Fast vier Jahre danach hat der Mann massive Probleme. „Ich habe immer Schmerzen – immer“, sagte er vor Gericht.

Alles normal gelaufen

Das Gericht hatte die Frage der Schuld an dem Unfall zu klären. Der Kranführer blieb dabei: „Alles ist normal gelaufen.“ Die Technik des Autokrans habe nicht über Licht- oder Hupsignale vor einer zu schweren Last gewarnt. Warum der Kran kurz vor dem Absetzen der fast 14 Tonnen schweren Last gekippt ist, konnte er sich nicht erklären.

Straße zu schmal

Der Gutachter dagegen schon. Er brauchte ein bisschen, um den Juristen die nicht ganz einfachen Zusammenhänge zwischen Stützbreite, Traglast und Standsicherheit zu erklären. Er kam zu dem Schluss: Die Straße war zu schmal, um die Stützen des Krans so weit auszufahren, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich gewesen wäre. Der Gutachter ging von einem Bedienungsfehler aus, einer falschen Eingabe in den Computer, die dann verhinderte, dass die Technik mit Warnungen auf die Überlast reagierte.

Absacken ausgeschlossen

Zur Sprache kam auch mehrmals eine diskutierte andere mögliche Ursache. Danach soll die Straßendecke plötzlich um 30 Zentimeter eingebrochen sein und den Sturz verursacht haben. Davon war aber auf Fotos nichts zu sehen. Der Gutachter, auch wenn er nicht für Straßendecken zuständig ist, hielt die Asphalttheorie für ausgeschlossen. „Eine Straßendecke ist kein Kaugummi“, sagte er.

In der Verhandlung ging es schnell um die Frage der Einstellung des Verfahrens. Den Vorwurf der vorsätzlichen Baugefährdung reduzierte das Gericht auf eine fahrlässige und ließ das im Protokoll festhalten. Bei einer entsprechend hohen Geldauflage signalisierte die Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis. Am Ende setzte Richter Peter Weiß die Auflage auf 3000 Euro fest. 2000 Euro für den verletzten Rentner und 1000 Euro für die Staatskasse.