Daneben ist eine Kredittilgung von 335 000 Euro sowie eine außerordentliche Tilgung von 100 000 Euro vorgesehen. Die Planungen für die Erweiterung des Baugebietes Sommerried II in Hüttenheim sollen 2020 beginnen. Für den Grunderwerb sind höhere Summen eingeplant.
Kreditaufnahme erst nächstes Jahr
Die wesentliche Finanzierung der anstehenden Projekte wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Form eines Teils des Sollüberschusses 2019 finanziert. Bauplatzverkäufe sind veranschlagt. 2020 sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Wie Kämmerer Günther Schell in einer früheren Sitzung erläutert hatte, bleibt der Gemeinde voraussichtlich ein Haushaltsüberschuss von 755 000 Euro aus dem Vorjahr.
Diese Summe wird als Rücklagenentnahme genutzt und versetzt die Gemeinde in die Lage, alle Investitionen gegenfinanzieren zu können. Erst im kommenden Jahr wird die Gemeinde wohl 250 000 Euro als neues Darlehen aufnehmen müssen, um den Haushalt auszugleichen.
Fragezeichen durch Coronavirus
Reifenscheid-Eckert betonte, dass niemand wissen könne, wie sich die Entwicklungen beim Coronavirus auf die Haushaltslage auswirken könne. Eventuell müsse man einen Nachtragshaushalt aufstellen. Fraglich sei auch, ob alle Baumaßnahmen wie geplant ausgeführt werden könnten.
Für das Bauprojekt Kindergarten und Dorfgemeinschaftshaus billigte der Rat einen Nachtrag für Kanalarbeiten. Da auf dem Grundstück bereits Kanal und Leitungen vorhanden sind, müssen diese verlegt werden. Ein Nachtragsangebot für die Zimmerarbeiten wurde vom Architekten auf das Notwendige überprüft und entsprechend angepasst.
Wegen der Verkehrssituation vor der katholischen Kindertagesstätte St. Martin in Willanzheim soll ein Ortstermin stattfinden. Einstimmig gewährte der Marktgemeinderat den Zuschuss für die nicht gedeckten Betriebskosten für das Kinderhaus Sternenhimmel in Hüttenheim.
Bei der Jahresrechnung 2018 hatte sich ein Defizit von 2214 Euro ergeben, bei der Hortbetreuung sind für die Jahre 2017 bis 2019 rund 16 000 Euro angefallen.
Wald als immaterielles Kulturerbe
Zustimmung gab es für die Nutzung von Brunnenwasser in Trinkwasserqualität im Außenbereich auch für ein Wohnhaus. Das Angebot einer Anschlussvereinbarung ist damit, wie mit dem Bauwerber besprochen, hinfällig.
Wegen Corona könne man sich zwar noch nicht so recht darüber freuen, aber man werde dies noch gebührend feiern, sagte Reifenscheid-Eckert. Damit meinte sie die Anerkennung der Gemeinschaftswälder im Steigerwald als immaterielles Kulturerbe.