Eine Feier in Hohenfeld gerät aus den Fugen, als zwei Gruppen aneinander geraten. Ein Jugendlicher muss ins Krankenhaus. Diagnose: Bruch des Lendenwirbels. Wer für die Tritte verantwortlich war, bleibt letztlich ungeklärt.
Fast schüchtern und ziemlich nervös sitzen die zwei Jugendlichen auf der Anklagebank. Was die Staatsanwaltschaft ihnen vorwirft, mag man den beiden gar nicht zutrauen.
In Hohenfeld hatten eine drei- und eine vierköpfige Gruppe gebechert und für einen gehobenen Alkoholspiegel gesorgt. Nach einem verbalen Schlagabtausch hatten die beiden Angeklagten zwei Jugendliche mit Faustschlägen bedacht. Während einer der Geschädigten nach einem Hieb die Security holen konnte, ging der andere Geschädigte zu Boden und wurde mit Fußtritten gegen Oberkörper und Kopf bedacht.
Erst in der Klinik stellte sich eine Nierenruptur und der Bruch eines Lendenwirbels heraus. Eine Woche verbrachte das Opfer in der Intensivstation, eine weitere Woche im Krankenhaus.
Richter Hülle sprach von Glück, dass offenbar keine Folgeschäden blieben.
Trotz der Vernehmung von fünf Zeugen konnte das Schöffengericht nicht herausfinden, wer die Fußtritte zu verantworten hat. Fest stand am Ende nur, dass die Tritte wohl aus der vierköpfigen Gruppe mit den beiden Angeklagten kamen. Aber wer tatsächlich zutrat, blieb offen.
Obwohl der russischstämmige Angeklagte einräumte, einen Fausthieb gesetzt zu haben und davon sprach, total betrunken gewesen zu sein, konnte er sich an viele Einzelheiten wie die Fußtritte "von zwei anderen Beteiligten" erinnern.
Wer ihm die Tritte verpasst hatte, konnte auch der schwer verletzte Abiturient nicht sagen.
Er war bemüht, mit Händen und Armen den Kopf vor den Tritten zu schützen.
Vor nichts zurück geschreckt Unklar blieb der Wahrheitsgehalt eines 19-jährigen Zeugen. Er behauptete, dass sein Freund aus Russland überhaupt nicht zugeschlagen habe. Er konnte als Zeuge aber nicht wissen, dass dieser die Tat bereits gestanden hatte. "Die Eltern hatten drei Tage Angst um das Leben ihres Kindes", unterstrich die Vertretung der Nebenkläger und hielt den Angeklagten vor, Schläge einfach so ausgeteilt zu haben. Die Gruppe sei überaus verwerflich vorgegangen und die Angeklagten hätten vor nichts zurückgeschreckt.
Nicht der Alkohol, sondern Wut im Bauch seien die Auslöser gewesen.
Nach stundenlanger Zeugenvernehmung und der Suche nach der Wahrheit stand nach fast vier Stunden Verhandlung fest, dass die Anklage der gefährlichen Körperverletzung nicht aufrecht erhalten werden konnte. Aber der 17-Jährige und sein zwei Jahre älterer Kumpel wurden dennoch verurteilt: Wegen schwerer Körpverletzungen. Sie hatten Faustschläge eingeräumt.
Der geständige Jugendliche hatte zur Tatzeit noch Sozialstunden aus einer früheren Verurteilung abzuleisten. Wegen seines brutalen Vorgehens wollte Richter Wolfgang Hülle ein Zeichen setzen und schickte ihn für vier Wochen in den Arrest "um ihn zu beeindrucken". Außerdem bekam er eine Geldauflage von 500 Euro, die auf das Schmerzensgeld angerechnet werden.
Der andere ebenfalls geständige Täter ist russischer Staatsangehöriger.
Er kam Dank seiner Eintragungen im Zentralregister weniger glimpflich davon. "Sie haben sich im Katalog der Jugendstrafmöglichkeiten weit nach oben gearbeitet", bescheinigte Richter Hülle dem Angeklagten und sprach von einem erheblichen Reifedefizit. Die einschlägigen Vorstrafen ließen sogar eine schädliche Neigung erkennen.
Dafür gab es Dank eines Arbeitsplatzes und Integration in die Familie eine günstige Sozialprognose. Allerdings setzte das Schöffengericht neben sechs Monaten mit drei Jahren Bewährung ein Schmerzensgeld von 500 Euro sowie eine anschließend zu zahlende Geldauflage von 1200 Euro in Raten zu 100 Euro fest.
Widersprüchliche Aussagen Während der Bewährungszeit darf sich der Verurteilte bei Polizeikontrollen höchstens 0,5 Promille leisten, ansonsten ist die Bewährung widerrufen und er müsste einrücken.
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"Mindestens zwei von vier Leuten haben getreten", stellte das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme fest. Die widersprüchlichen und unglaubwürdigen Aussagen des Zeugen sprächen für den russlandstämmigen Angeklagten als Täter, jedoch nicht überzeugend.
Zu einer möglichen Berufung oder Revision wollten sich beide Angeklagte erst mit den Anwälten besprechen.