Die Navigationsanlage des Frankfurter Flughafens in Rottenbauer durchkreuzt eventuelle Windkraftpläne der Gemeinde Sulzfeld. Die Möglichkeiten, weitere Windräder in die Überwachung einzuplanen, sind erschöpft.
Der Sulzfelder Gemeinderat beschloss am Dienstag, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu splitten. Das Änderungsverfahren soll zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solarkraftwerk im Renntal unverändert fortgeführt, das gleichzeitig laufende Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Windkraft jedoch ausgegliedert werden. Der Gemeinderat leitete für den Bereich Windkraft die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zwar ein, verfolgt das Verfahren derzeit jedoch nicht weiter.
Auslöser war ein Bericht von Architektin Andrea Eich vom Planungsbüro Arz, die den Verfahrensverlauf schilderte. Das Planungsbüro erhielt den Auftrag den Flächennutzungsplan zu ergänzen und zu digitalisieren und dabei für Windkraft geeignete Flächen herauszufinden.
"Im Regionalplan gibt es in Sulzfeld kein bevorzugtes Gebiet, sogar nur Ausschlussgebiete", berichtete Eich.
Selbst bei Nabenhöhen von 140 Metern seien nur 5,5 Metern pro Sekunde an Windgeschwindigkeiten erzielbar. Einzig nahe der geplanten Photovoltaikanlage sei eine Möglichkeit mit günstigen Windgeschwindigkeiten gefunden worden.
Im Verfahrensverlauf habe dann aber die Deutsche Flugsicherung (DFS) den bevorstehenden Widerspruch gegen das Windrad wissen lassen, da sich die gesamte Gemarkung Sulzfeld im Bereich der Navigationsanlage Rottenbauer befinde und deren Möglichkeiten, Windräder in die Sicherheitsberechnungen einzubeziehen, zahlenmäßig erschöpft seien. Einer Vorhabensplanung würde die DFS daher im K.-O.-Verfahren widersprechen. Die Planerin empfahl daher die Aufspaltung des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan, denn auch Bürgermeister Gerhard Schenkel (SKL) vermutet, dass die DFS in jedem angestrengten Verfahren siegen würde.
Das abgetrennte Verfahren kann die Gemeinde nun zunächst ruhen lassen und bei Bedarf wieder aufgreifen, ohne mit den Grundzügen neu beginnen zu müssen. Gleichzeitig kann sie sich ihre Einflussnahme bei künftigen Vorhaben sichern.
Der Gemeinderat billigte den weiteren Verlauf des Sondergebietes Solarkraftwerk im Renntal sowie die Abtrennung des neuen Verfahrens Windkraft nach Abwägung eingegangener Vorbehalte und Bedenken. Die Darstellung Windkraft bleibt zunächst ausgesetzt.
Hintergrund für die veränderte Haltung der DFS als Träger öffentlicher Belange, die bei Änderungen von Flächennutzungsplänen und der Aufstellung von Bebauungsplänen gehört werden, ist eine Neubewertung der für den Flughafen Frankfurt/Main zuständigen Navigationsanlage in Rottenbauer.
Gegen die bestehenden Windkraftanlagen bestehen keine Einwände, die Möglichkeit, die Anlagen in der Navigationsüberwachung einzuplanen, seien jedoch erschöpft.
Im Landkreis Kitzingen sind davon die Gemarkungen Sulzfeld und Biebelried sowie Buchbrunn betroffen, nach Kenntnis des Landratsamtes derzeit jedoch keine weiteren Gemeinden. Die betroffenen Gemeinden können die Bedenken der DFS im Rahmen ihrer Abwägung von Einsprüchen und Bedenken gegen geplante Vorhaben zwar erörtern, nach Meinung von Geschäftsleiterin Heike Thoma aber kaum ausräumen.