Das Verwaltungsgericht Würzburg kam in einer Eilentscheidung am Dienstag zu der Einschätzung, dass die vom Bund Naturschutz in Bayern für die Steinbruchfreunde betriebene Klage nur wenig Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht lehnte daher einen Aufschub der Arbeiten bis zur Hauptverhandlung ab.
"Die vorgetragenen Gründe greifen nicht (...). Die Aussichten seien daher äußerst gering", heißt es in der Eilentscheidung. Die Steinbruchfreunde greifen mit ihrer Klage den Planfeststellungsbeschluss an. Nach Ansicht des Gerichts geht diese Klage jedoch ins Leere.
Die Steinbruchfreunde stützen ihre Klage im wesentlichen auf die Befürchtung, dass mögliche Auswirkungen von Geländeverfüllungen auf das Grundwasser der Gemeinden Mainstockheim und Albertshofen nicht ausreichend gewürdigt wurden. Das Gericht erkannte in seiner Eilentscheidung gerade die zusätzlich belastenden Auswirkungen nicht und kam so zum ablehnenden Urteil.
Die Konsequenz: Die begonnenen und vorübergehend eingestellten Arbeiten dürfen nun unter Rücksichtnahme auf Biotope fortgesetzt werden.
bag