Der Zuschuss für Seinsheim wird gekürzt

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Um das gesteigerte Holz im Wald abzuholen, wird trotz Verbots im Wald herumgefahren. Foto: Archiv G. Bauer
Um das gesteigerte Holz im Wald abzuholen, wird trotz Verbots im Wald herumgefahren. Foto: Archiv G. Bauer

Weil sich die Rechtler falsch verhalten haben, sollen der Gemeinde Seinsheim Fördermittel versagt werden.

Der Wald stand im Mittelpunkt der Sitzung des Marktgemeinderates am Montag. Um die Zuschusszahlungen für die Waldpflege im Gemeindewald Willanzheim hatte es einen Disput zwischen der Marktgemeinde und der Forstbehörde gegeben, als der Marktgemeinde Subventionsbetrug vorgehalten wurde.

Forstdirektor Klaus Behr machte deutlich, weshalb es zur Ablehnung des Stockhiebantrags gekommen war. Der Stockhieb fällt unter das Vertragsnaturschutzprogramm Wald und wird vom Forstamt abgewickelt. Die 2007 geänderten Förderrichtlinien beinhalten, dass neben Stockhieb und Pflegemaßnahmen auch der Bodenschutz zu gewährleisten ist.

Hoher ökologischer Stellenwert

Nach dem Antrag der Gemeinde wären für acht Hektar (ha) Stockhiebfläche je 600 Euro an Fördermitteln für Waldpflege und den Erhalt des Mittelwaldbetriebes möglich.
"Die Förderung unterstreicht den hohen ökologischen Stellenwert des Mittelwaldes", unterstrich Behr. Mit der Unterzeichnung des Vertrages sei auch die Auflage, ein forstfachliches Konzept zu erstellen, rechtskräftig geworden.

"Wir haben dann aber festgestellt, dass auch in der frostfreien Periode kreuz und quer im Wald herumgefahren wurde", sagte Behr.

Das Forstamt wolle, dass eigens angelegte Fahrspuren eingehalten werden. 2011 sei das aber nicht so gewesen."Es wurde nachverhandelt, denn wir wollen es nicht auf die Spitze treiben, wir können das aber auch nicht durchgehen lassen", kündigte Behr an. Er unterbreitete das Angebot, für das Jahr 2011/2012 die Hälfte der beantragten Förderung auszuzahlen.

Da die Flächen 2012/2013 trotz noch kürzerer Frostperiode erneut befahren worden seien, könne es keine Fördermittel geben. Behr bat die Gemeinde auf einen Antrag zu verzichten, da das Forstamt ansonsten einen ablehnenden Bescheid erlassen müsste. Würden die Vorgaben im kommenden Winter eingehalten, könne ein Antrag wieder gestellt werden, stellte er in Aussicht.

101 Leute verhalten sich nicht immer alle konform

Behr unterstrich, dass das Forstamt keinen Subventionsbetrug unterstellen wolle, den Antrag aber nach den Förderrichtlinien zu prüfen habe. Er räumte ein, dass das vorgeschriebene Verhalten bei 101 Rechtlern nicht einfach zu gewährleisten sei.

Für die Marktgemeinde stehen zudem Fördermittel von 70 Euro/ha für Waldumweltmaßnahmen auf dem Spiel. Behr machte das Angebot zu zahlen, die beanstandete zwölf Hektar große Fläche aber abzuziehen.

Bernd Schmitt (WG Willanzheim) plädierte für eine Versammlung der Holzrechtler, um sie eindringlich mit den Zusammenhängen vertraut zu machen und auf den drohenden Verlust von Fördermitteln hinzuweisen. Änderten die Rechtler ihr Verhalten nicht, bestehe auch kein Grund, Anträge zu stellen.


Suche nach einer Lösung

Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert (WG Willanzheim) kündigte bis Sommer eine Aufklärungsversammlung an. Behr versicherte im Gegenzug, eine gemeinsame Lösung finden zu wollen.
Der Marktgemeinderat beschäftigte sich im weiteren Verlauf der Sitzung mit dem Forsteinrichtungswerk im Gemeindewald. Diplomforstwirt Leonhard Bühl berichtete über die abgeschlossene Zustandsaufnahme und zog einen Vergleich zum Bestand im Jahr 1991.

Die Waldfläche zeigte sich mit 153,8 ha weitgehend unverändert, auch der bereits sehr hohe Eichenanteil stieg nur unwesentlich auf 77 Prozent. Deutlich erhöht hat sich hingegen der Holzvorrat, der von 147 Erntefestmeter/ha (Efm/ha) auf 208 Efm/ha anstieg. Der Holzeinschlag ist viele Jahre unter dem 1991 vereinbarten Durchschnitt von 230 fm geblieben.

"Der sehr hohe Eichenanteil birgt wegen des Klimawandels auch eine hohe Schädlingsgefahr", warnte Bühl. Schädlinge fänden in warmen und trockenen Jahren ideale Voraussetzungen. Spärlicher Unter- und Zwischenstand, eine teilweise starke Verwilderung begünstigten zudem einen hohen Verbiss.

Hiebsatz wird gegebenenfalls angepasst

Er legte den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für die nächsten 20 Jahre vor. Der darin enthaltene Hiebsatz werde nach zehn Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zunächst sollen 600 Efm/Jahr gelten, die jährliche Pflegefläche umfasst 12,5 ha. Als Unterbau und zur Verjüngung sollten Mischbaumarten eingebracht werden, gute Eichen sollten ausreifen können. Die Durchforstung könne die Schädlingsgefahr eindämmen. Werthölzer ließen den Wald dichter wachsen und hielten ihn feuchter. Bedingungen, die Insekten ablehnten.
Der Vorschlag bedarf noch der Abstimmung zwischen Gemeinde und Behörden, wobei die Marktgemeinde ein Mitspracherecht hat. Der Marktgemeinderat nahm den Forstwirtschaftsplan einstimmig an.