„Britschn“ bleibt ohne Folgen

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Symbolbild: Gericht

600 Euro gespart – das gilt für einen 41-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, er habe eine Politesse in Volkach mit „Britschn, blöde!“ bezeichnet.

600 Euro gespart – das gilt für einen 41-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, er habe eine Politesse in Volkach mit „Britschn, blöde!“ bezeichnet. Der Mann hatte gegen den Strafbefehl (15 Tagessätze zu je 40 Euro) Einspruch eingelegt und erreichte jetzt eine Einstellung des Verfahrens.

Wie berichtet, musste der Fall nach dem Einspruch des Mannes vor dem Kitzinger Strafrichter aufgerollt werden. Der Angeklagte war Anfang Oktober vergangenen Jahres in Volkach seiner Arbeit nachgegangen, als er gegen 20 Uhr aus dem Fenster vor dem Haus eine Verkehrsüberwacherin beobachtet, wie sie gerade ein Knöllchen an den Wagen seiner Chefin heftete.

Das löste einige Wallung aus. Zusammen mit einer Kollegin eilte der 41-Jährige auf die Straße. Dort gab es dann einen kleinen Disput. Beim Weggehen hörte die Politesse die „Britschn“-Beleidigung.

Der Angeklagte argumentierte, er habe damit seine Kollegin gemeint. Als kleine Stichelei. Die Kollegin bestätigt dies: Es sei ein Herumalbern gewesen. Im Gegenzug habe sie den Kollegen als „Maulaff“ tituliert.

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Die nachträglich geladene Chefin gab beim Fortsetzungstermin am Dienstag an, dass der Umgangston innerhalb der Belegschaft schon etwas derber sein kann. Frotzeln sei an der Tagesordnung. Wobei die Zeugin eingestand: „Wenn man uns nicht kennt, kommt einem das vielleicht komisch vor.“ Die strittige Szene selber hatte die Gastronomin indes nicht mitbekommen.

Auch der Angeklagte bekräftigte noch einmal: „Wir haben nur unseren Blödsinn gemacht!“ Und er stellte für sich klar: „Ich war schon immer ein unbescholtener Bürger – und ich werde weiterhin einer sein!“ Gleichzeitig bot der Mann an, sich zu entschuldigen, was der dann auch umgehend tat: „Wenn Sie sich angesprochen fühlten, tut es mir leid“, betonte der 41-Jährige und schüttelte der Politesse dabei hingebungsvoll die Hand.

Die betroffene Verkehrsüberwacherin tat sich schwer, die Entschuldigung anzunehmen, weil sie „zu oft beleidigt“ werde. Dann aber, weil es vielleicht doch ein Sonderfall war, willigte sie ein – und der Einstellung des Verfahrens stand nichts im Weg.