Ein 52-Jähriger hat in Kitzingen einen SEK-Großeinsatz ausgelöst. Wegen Angriffen auf die Polizei wurde der Tatverdächtige nun wegen versuchten Totschlags festgenommen.
Update vom 24.10.2023: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Nach dem SEK-Großeinsatz am vergangenen Mittwoch (19. Oktober 2023), bei dem ein Mann (52) Gegenstände nach den Einsatzkräften warf und drohte, sie zu erschießen, wurde er in ein Krankenhaus eingewiesen.
Am darauffolgenden Tag wurde der Tatverdächtige auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgestellt. Dieser erließ laut dem Polizeipräsidium Unterfranken einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Der 52-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Erstmeldung vom 18.10.2023: SEK-Einsatz in Kitzingen - Mann randaliert und droht Polizisten zu erschießen
In Kitzingen kam es am Mittwoch (18. Oktober 2023) zu einem Großeinsatz. Zuvor war die Mitteilung über einen Mann eingegangen, der in seiner Wohnung randalierte.
Wie die Polizei berichtet, wurde zunächst eine Streife zur Wohnung des 52-Jährigen geschickt. Als die Beamten eintrafen, drohte ihnen der Mann unmittelbar. Er soll dabei geäußert haben, dass er die Polizisten erschießen werden.
SEK nimmt 52-Jährigen in Kitzingen fest
Der 52-Jährige warf anschließend mit mehreren Gegenständen nach den Beamten. Der Bereich um die Wohnung wurde weiträumig abgesperrt. Laut Polizei befand sich der Mann offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation. Er reagiert nicht mehr auf die Ansprache der Polizeibeamten und kam auch nicht aus seiner Wohnung. Die Kitzinger Polizei forderte daher Unterstützung an.
Das SEK und Einsatzkräfte der Verhandlungsgruppe der Bayerischen Polizei rückten an. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst unterstützten die Beamten vor Ort. Gegen Abend verließ der 52-Jährige kurzzeitig seine Wohnung, hierbei wurde er von SEK-Beamten widerstandslos festgenommen.
Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Der Mann wurde in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen. Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung und eines tätlichen Angriffs zum Nachteil der Beamten ermittelt.