Kaum ein anderes Thema hat Bürgermeister Guido Braun und seine Räte in den letzten Monaten so beschäftigt wie der geplante Friedweinberg.
Kaum ein anderes Thema hat Bürgermeister Guido Braun und seine Räte in den letzten Monaten so beschäftigt wie der geplante Friedweinberg.
Auch in der Sitzung am Montagabend standen die kürzlich beginnenden Arbeiten an der neuen Beisetzungsstätte in Form von mehreren Auftragsvergaben auf der Tagesordnung.
Zunächst ging es um den Zuschlag für die Trockenmauer-Arbeiten. Das Gerolzhöfer Unternehmen Tiefbau Müller erhielt den Auftrag von 27 000 Euro. Die notwendigen Stahlbauarbeiten am Friedweinberg werden durch die Arnsteiner Firma Stahl- und Metallbau GmbH & Co KG zum Preis von 18 900 Euro durchgeführt, und mit der Lieferung von 300 Pfählen wurde das in Reil beheimatete Unternehmen Edelrost Pfähle für 4260 Euro beauftragt.
Positiv standen die Räte der Erhöhung des Aufwendungsersatzes für das Tierheim in Kitzingen gegenüber. Bürgermeister Braun erinnerte an eine Vereinbarung aus dem Jahr 2007, in dem sich alle Gemeinden des Landkreises bereit erklärt hatten, für die Aufnahme von Fundtieren an den Tierschutzverein Kitzingen einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 20 Cent je Einwohner zu zahlen. Aufgrund der prekären finanziellen Lage bittet das Tierheim nun um eine Zuschusserhöhung. Ohne Diskussion stimmten die Räte der Empfehlung des Kreisverbandes des bayerischen Gemeindetages auf 70 Cent zu. Bei 993 zugrunde gelegten Einwohnern von Nordheim bedeutet dies eine Kostenmehrung von 500 Euro.
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Der Bürgermeister teilte mit, dass für die Straßenreinigungs- und Sicherungspflicht vom Bayerischen Gemeindetag eine Musterverordnung erarbeitet wurde. Aufgenommen wurde darin ein Straßenbereich in Nordheim, bei dem es aufgrund der Verkehrsbelastung nicht zumutbar ist, den Straßenrand reinigen zu müssen. Zu den Änderungen gehöre unter anderem auch die Sicherungspflicht (Sandstreuen), die an Werktagen bis auf 6 Uhr vorverlegt und bis 22 Uhr hinausgeschoben werden kann. Die Räte stimmten der Verordnung zu.