Volkssport?
Unfallflucht als Volkssport – würden sie dem zustimmen?
Schinzel: Die Verkehrsunfallflucht ist ein vorsätzliches Delikt, also der Fahrer muss den Unfall bemerkt haben und trotz dieser Feststellung den Unfallort verlassen haben. Gerade bei geringfügigen Berührungen kann es sein, dass der Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat. Bei den heutigen Fahrzeugen kann eine kleine Berührung zu Schäden von 1000 Euro führen. Natürlich gibt es aber auch Fälle, in denen der Fahrer sich aus dem Staub macht, um zum Beispiel seine Fahrtüchtigkeit nicht überprüfen lassen zu müssen. In der Zusammenfassung würde ich sagen, dass Unfallflucht kein Volkssport ist.
Was die Statistik sagt
Was sagt die Statistik – wie viele Unfallfluchten gab es im vergangenen Jahr?
Schinzel: Durch die Polizei Kitzingen wurden im vergangenen Jahr 432 Verkehrsunfälle aufgenommen, bei denen auch wegen des Verdachts der Unfallflucht ermittelt wurde. Dies bedeutet einen leichten Anstieg um acht Unfälle gegenüber 2015.
Wie hoch war die Aufklärungsquote?
Schinzel: 2015 und 2016 wurden etwa ein Drittel der angezeigten Unfallfluchten aufgeklärt.
Was macht die Aufklärung schwierig?
Schinzel: Oft sind es die kleineren Unfälle, die bei der Polizei angezeigt werden und bei denen auf Grund des geringen Anstoßes so gut wie keine Fremdspuren zu sehen sind. Zumeist handelt es sich um kleine Parkrempler. Die Möglichkeiten, hier einen Unfallverursacher zu ermitteln, sind gering. Meist können diese Unfälle nur durch Zeugen aufgeklärt werden.
Welche Strafen warten auf Unfallflüchtige?
Schinzel: Nach dem Gesetzestext kann gegen einen Unfallflüchtigen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe kann durch das Gericht auch ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot verhängt werden. Die Höhe der Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis werden durch das Gericht bestimmt.