In Oberfranken ist Bayerns größtes Abschiebe-Gefängnis eröffnet worden. Der Freistaat stellt künftig mehr als ein Drittel aller Abschiebungs-Haftplätze bundesweit.
Im oberfränkischen Hof ist am Montag (25. Oktober 2021) ein neues Abschiebe-Gefängnis worden. Bei der Einrichtung handelt es sich Berichten zufolge um die größte Abschiebe-Haftanstalt Bayerns - und die zweitgrößte Deutschlands. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 78,5 Millionen Euro.
Das Gefängnis in Hof soll in der kommenden Woche belegt werden. "Künftig verfügt der Freistaat in Hof über 150 neue Haftplätze und stellt mit insgesamt knapp 300 Plätzen mehr als ein Drittel aller Abschiebungs-Haftplätze bundesweit", erklärte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Kritik kommt unterdessen vom Bayerischen Flüchtlingsrat.
150 neue Plätze: Abschiebe-Haftanstalt in Hof eröffnet
Mit der Unterbringung in einer Haftanstalt soll laut dem Bayerischen Justizministerium sichergestellt werden, dass sich vollziehbar Ausreisepflichtige nicht ihrer Abschiebung entziehen. "Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass geltendes Recht umgesetzt wird", betonte Innenstaatssekretär Gerhard Eck. Wer nicht freiwillig ausreise, müsse in letzter Konsequenz abgeschoben werden. "Dafür schafft Bayern mit den bestehenden und geplanten Abschiebungshaft-Einrichtungen die besten Voraussetzungen."
Laut Angaben des Justizministeriums waren 57 Prozent der aus Bayern im vergangenen Jahr abgeschobenen Menschen zuvor polizeilich in Erscheinung getreten. Insgesamt gab es demnach 1558 Abschiebungen - durch die pandemiebedingten Einschränkungen deutlich weniger als im Vorjahr (2019 waren es dem Ministerium zufolge 3545).
Das Abschiebe-Gefängnis in Hof umfasst Hafträume für bis zu 150 Abschiebungsgefangene - darunter 16 Haftplätze für Frauen. Hinzu kommen zehn "besonders gesicherte Hafträume" sowie drei videoüberwachte Räume mit Vorraum. Alle Hafträume verfügen demnach über ein spezielles Kommunikationssystem. Dem Ministerium zufolge können die Gefangenen dort beispielsweise eigenständig telefonieren. "Es gibt Geräte zum Video-Dolmetschen, vor allem im Bereich des medizinischen Dienstes", heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.
Abschiebehäftlinge und Strafgefangene getrennt untergebracht
Abschiebehäftlinge dürfen laut Gesetz nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. "In Hof wird das Trennungsgebot zwischen der Abschiebungshaft-Einrichtung und der benachbarten JVA konsequent in baulicher und personeller Sicht gewahrt", teilt das Bayerische Justizministerium mit. Gleichwohl sollen im Interesse des Steuerzahlers Synergieeffekte, etwa bei der Fernwärmeversorgung, der Bewirtschaftung und der Unterhaltung genutzt werden, heißt es.
Für das neue Abschiebe-Gefängnis sind laut Angaben des Ministeriums 96 zusätzliche Planstellen vorgesehen. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer zeigte sich mit Blick auf die Durchführung des Bauprojekts zufrieden: "Die besondere Herausforderung dieses Neubaus war die äußerst kurze Projektlaufzeit. Der Zeitplan war wirklich straff und ich bin beeindruckt, wie schnell alles geplant und umgesetzt werden konnte."
Wer mitbekommt, daß tatsächliche, den Behörden bekannte Gefährder teils jahrelang unter den Augen der Behörden ihr Unwesen treiben, bevor sie durch einen spektakulären Anschlag der Öffentlichkeit bekannt werden, andererseits seit vielen Jahren integriert hier lebende Familien, Kinder oft hier geboren und aufgewachsen, oder vor unsäglichen Zuständen Geflohene rücksichtslos abgeschoben werden, daß existentielle Bedrohungen bis hin zur Lebensgefahr nicht als Asyl- oder sonstiger Bleibegrund anerkannt werden, muß am Rechtsstaat verzweifeln. Willkür fremdenfeindlicher Behördenmitarbeiter bis hin in Führungspositionen ist wiederholt bekannt geworden.
Vielfach wird Asyl nur verweigert, weil die Antragsteller formale Fehler gemacht haben, deren Tragweite sie mangels entsprechender Kenntnisse oder Möglichkeiten gar nicht überblicken können. Zur inhaltlichen Prüfung kommt es dann gar nicht erst.
Man ist - auch aus anderen Gründen - geneigt, das eigene Land nicht mehr als Rechts-, sondern als Paragraphenstaat zu charakterisieren. Vom Anspruch einer christlich geprägten Leitkultur wäre längst nichts mehr zu verspüren, gäbe es nicht die vielen privaten, teils in sozialen (einschließlich der kirchlichen) Gruppierungen organisierten Hilfestellungen, welche aber nicht selten auch mit den Behörden zu kämpfen haben.
"Sie wird genutzt, um Menschen in alle Kriegs- und Krisenregionen dieser Welt abzuschieben. Das ist nicht hinnehmbar." Aber natürlich. Es ist viel hinnehmbar, ihnen zu erlauben, die Kriegs- und Krisenregionen vor unsere eigene Haustür zu bringen, oder? Oder ist es vielleicht reiner Zufall, dass wir täglich von immer mehr Verbrechen, Raubüberfällen, Angreife auf Frauen und so weiter lesen?
Im Gegensatz zum Bayerischen Flüchtlingsrat bin ich der Ansicht, dass es bereits nicht rechtsstaatlich ist, sich der Abschiebung zu entziehen bzw. sich dagegen zu wehren. Abgelehnte Asylbewerber oder sonstige Personen, die sich unrechtmässig im Land aufhalten, müssen ausreisen. Tun sie das nicht, handeln sie bereits gegen das Gesetz und dann muss es auch erlaubt sein, sie kurzzeitig bis zur Ausreise zu inhaftieren. Wir haben gesehen, was passiert, wenn keine Haftplätze für eine Abschiebung zur Verfügung stehen: es wird untergetaucht, in andere EU-Länder weitergereist usw. Es wird endlich Zeit, dass die Ausreisepflicht durchgesetzt wird. Wohlgemerkt, es geht hier um Menschen, denen kein Asyl oder ein anderer Schutzstatus zusteht und die oft alles versuchen, nicht ausreisen zu müssen.
Wer sich wie ein Straftäter verhält, lebt halt dann wie ein Straftäter, da hat man keine Abschaffung eines rechtsstaatlichen Mittels zu fordern. Niemand wird einfach so abgeschoben, dafür gibt es stets einen Grund. Wenn erjenige sich auch noch weigert, freiwillig auszureisen, braucht man nichtmal ansatzweise darüber nachdenken, ob eine Abschiebehaft gerechtfertigt ist oder nicht.