Der Rundfunk in Deutschland steht vor großen Veränderungen. Landesparlamente beschließen eine umfassende Reform für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Einige Sender werden jetzt gestrichen.
Brandenburg hat als letztes Land dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Das Vorhaben ging aber nur mit Hilfe der Opposition durch den Landtag - die SPD/BSW-Koalition hatte keine eigene Mehrheit.
Damit ist der Weg frei für die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio zum 1. Dezember. Das Parlament votierte mehrheitlich dafür und auch für mehr Jugendmedienschutz. Alle anderen Länderparlamente hatten den Reformstaatsvertrag zuvor bereits passieren lassen.
Ziele der Reform - Ende für einige TV-Sender
Die Reform legt fest, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten. Die Länder wollen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender stärker digital aufstellen und schlanker werden, um die Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Kosten zu sparen.
Es soll weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, die Zusammenarbeit der Sender soll verbessert und Doppelstrukturen sollen abgebaut werden. Zum Beispiel wird der TV-Sender KiKA bald nur noch online verfügbar sein. Welche Programme entfallen, entscheiden die Sender – sie sollen aber weiter über Information, Kultur, Bildung und Regionales berichten.
In Sachsen fiel die Entscheidung über den Reformstaatsvertrag im Oktober knapp aus: Der Landtag stimmte nur mit hauchdünner Mehrheit zu. Das BSW war in Sachsen dagegen. Im Thüringer Landtag stimmte es dafür. Der ebenfalls beschlossene Staatsvertrag für den Jugendmedienschutz sieht zum Beispiel eine Alterskontrolle zum Schutz von Kindern etwa für Computer und Handys vor.
Betroffene TV-Sender
Mehrere Spartensender werden von den Änderungen betroffen sein. Einige Sender werden zusammengelegt, nur noch online verfüg sein, oder komplett gestrichen werden. In den nächsten Jahren sollen die Änderungen umgesetzt werden. Diese Sender sind Teil der Reform und werden im Vertrag genannt:
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