Die Stadt Hof erinnert an die Umtauschfrist der Führerscheine gewisser Jahrgänge.
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihre Führerscheine umgetauscht haben, daran erinnert die Stadt Hof in einer Pressemitteilung. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit.
Die Stadt Hof bittet alle Betroffenen, den Umtausch demnächst durchzuführen, um Wartezeiten gegen Ende der Frist zu vermeiden.
Es besteht für Personen, die die alten grauen und roten Papierführerscheine umtauschen müssen, die Möglichkeit, die vollständigen Unterlagen ohne Termin abzugeben. Eine gewisse Wartezeit kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein Ausweisdokument sowie der alte graue oder rosa Papierführerschein. Der Umtausch dauert ca. 3 Wochen. Anschließend besteht die Möglichkeit, dass der neue Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt wird.