Volksfestumzug in Hof: Drohnen verboten

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Zum Hofer Volksfestumzug 2026 gilt ein Drohnenflugverbot. Die Polizei warnt vor Verstößen und bittet um Rücksichtnahme.

Im Vorfeld des diesjährigen Hofer Volksfestumzugs, der am Freitag, 24. Juli 2026, um 17:00 Uhr starten wird, weisen die Stadt Hof und die Polizeiinspektion Hof auf eine temporäre Einschränkung des Luftraums hin. Zum Schutz der zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Besucherinnen und Besucher entlang der Umzugsstrecke und zur Gewährleistung eines reibungslosen polizeilichen Einsatzablaufs wird im Bereich der Hofer Innenstadt ein Drohnenflugverbot verhängt.

Die Polizeiinspektion Hof hat hierfür eine sogenannte Geozone beantragt, die bereits offiziell veröffentlicht wurde und am Einsatztag gilt. In dem festgelegten Gebiet gelten die Vorgaben gemäß § 21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Die Geozone erstreckt sich am 24. Juli 2026 von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr in einem Radius von 926 Metern um den zentralen Bereich der Hofer Innenstadt. Vertikal reicht die Einschränkung vom Boden bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund. Mit dieser Geozone sind die komplette Umzugsstrecke sowie der Volksfestplatz an diesem Tag abgedeckt.

Das betroffene Gebiet meiden

Drohnenbetreiberinnen und -betreiber werden dringend gebeten, das betroffene Gebiet im genannten Zeitraum strikt zu meiden und nicht zu überfliegen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen konsequent polizeilich verfolgt werden können. Die Stadt Hof und die Polizeiinspektion Hof danken den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Luftfahrzeugführenden, für ihr Verständnis, die Beachtung dieser Sicherheitsmaßnahme und die gegenseitige Rücksichtnahme.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. 

Vorschaubild: © Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt/Stadt Hof