Stettfeld rüstet sich für Kanalbau

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Der anstehende Kanalbau wirft in Stettfeld Fragen auf. Der Gemeinderat hat Fachbüros eingeschaltet, um bei der Planung und Abwicklung der Finanzierung nicht in die Röhre zu schauen. Foto: Symbolbild/Archiv
Der anstehende Kanalbau wirft in Stettfeld Fragen auf. Der Gemeinderat hat Fachbüros eingeschaltet, um bei der Planung und Abwicklung der Finanzierung nicht in die Röhre zu schauen. Foto: Symbolbild/Archiv
Alfons Hartlieb
Alfons Hartlieb
 
Ulrike Peter
Ulrike Peter
 

DIe Arbeiten an der Kanalisation in Stettfeld werden rund 4,1 Millionen Euro kosten, wovon die Gemeinde rund drei Millionen selbst zu tragen hat.

Der Haushalt für 2016, die Be- und Abrechnung von Kosten für den Straßenbau und die Kanalsanierung - die Liste an Themen für die letzte Sitzung des Stettfelder Gemeinderats vor der Sommerpause war nicht gerade kurz.


Kanalbau

Peter Ruck vom Ingenieurbüro TBW in Eltmann stellte dem Rat die endgültige Planung für die Kanalsanierung vor, die durch den Stettfelder Gemeinderat für die Hauptstraße, die Seeringstraße, den Rudendorfer Weg und den Toracker beschlossen wurde. Die kalkulierten Kosten liegen für Kanal und Wasserleitung sowie Straßenbau bei insgesamt gut 4,1 Millionen Euro. Wobei in diesem Betrag die Kosten eingerechnet sind, die vom Staatlichen Bauamt übernommen werden.

Die Gemeinde wird davon rund drei Millionen Euro brutto tragen müssen. Der Rest teilt sich auf die Grundstückseigentümer und das Staatliche Bauamt auf, das rund 520 000 Euro trägt.


Neues Förderprogramm

Ruck erklärte den Räten, dass der angedachte Ringschluss der Wasserleitung von der Ecke Seeringstraße in Richtung Strätzenkeller aus der Planung herausgenommen wurde. Durch ein neues Förderprogramm könne die Gemeinde mit Zuschüssen rechnen. Allerdings müsse hierfür noch ein Kriterium erfüllt sein: Seit 1996 muss pro Bürger ein Verbesserungsbeitrag von 4100 Euro eingezogen worden sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

"Wir müssen also noch gut eine Million verbuddeln, dann wird der Rest gefördert", erklärte Bürgermeister Alfons Hartlieb (CSU). Die Gemeinde kann dann mit einer Förderung von rund 300 Euro pro Meter für die Abwasserbeseitigung und 120 Euro pro Meter für die Wasserleitung rechnen.
Dennoch wird die Gemeinde für die Maßnahmen Schulden machen müssen. "Ich gehe davon aus, dass wir, wenn das Projekt rum ist, 1,6 Millionen bis 1,8 Millionen neue Schulden haben werden", verdeutlichte Hartlieb seinen Ratskollegen.


Abhilfe bei Hochwasser?

Udo Busch wollte wissen, ob über den neuen Haupstraßenkanal auch eine Ableitung möglichen Hochwassers funktionieren könnte. "Technisch ist das möglich", bestätige Ruck. Allerdings sei hierzu eine Einigung mit dem Wasserwirtschaftsamt vonnöten.


Abrechnung Straßenbau

Im Zug der Kanalarbeiten müssen die entsprechenden Straßen neu hergestellt werden. Während die Baulast bei der Hauptstraße, als Staatsstraße, beim Staatlichen Bauamt liegt, werden in den anderen Straßen die Anlieger den überwiegenden Teil der Kosten tragen müssen.

Aus diesem Grund war Ulrike Peter von kdbpeter, einem Kommunalen Dienstleistungsunternehmen, nach Stettfeld gekommen. Sie stellte den Räten die möglichen Abrechnungsmodalitäten vor und erklärte, worauf bei der Beitragserhebung für die Straßenarbeiten zu achten sei.


Kommune muss klären

Prinzipiell gilt es, wie sie ausführte, zwischen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen zu unterscheiden. "Erschließungsbeiträge werden bei der erstmaligen Herstellung fällig. Ob Ausbaubeiträge anfallen, regelten das Kommunalabgabengesetz (kurz KAG) und die gängige Rechtsprechung", erklärte die Expertin. Deshalb sei es wichtig zu prüfen, ob die Straßen überhaupt "hergestellt" seien. Denn auch wenn eine Straße vorhanden ist, muss sie nicht zwangsläufig erstmalig hergestellt und somit vollständig erschlossen sein. Gemeinden seien verpflichtet, die rechtliche Situation zu prüfen.
"Wenn das nicht gemacht wird, kann das zu schwerwiegenden Folgen für Sie führen, weil Sie zum Beispiel aus einer Förderung rausfallen könnten", führte Ulrike Peter aus. Für die Anlieger kann das bedeuten, dass statt eines Ausbaubeitrags, der mit 80 Prozent zu Buche schlägt, ein Erschließungsbeitrag fällig wird, der 90 Prozent der Kosten beinhaltet. Allerdings, so schränkte sie ein, werden bereits bezahlte Erschließungsbeiträge dabei berücksichtigt.
Im Folgenden zeigte sie verschiedene Möglichkeiten auf, wie eine Abrechnung der Kosten aussehen könnte. Vom kompletten Ausbau über Ausbauabschnitte bis hin zum Teilausbau veranschaulichte sie anhand von Beispielen die unterschiedlichen Berechnungsmodi.
Ebenso erklärte sie Sonderformen der Berechnung, die zum Beispiel bei Eckgrundstücken oder gewerblich genutzten Flächen auftreten.
Anhand einer Mustersatzung erklärte sie auch, welche Möglichkeiten der Zahlung es gibt und wie Härtefallregelungen, etwa durch Ratenzahlung, aussehen können. Wobei die Möglichkeit der Ratenzahlung generell jedem Bürger gewährt werden könnte. "Das können Sie so in die Satzung aufnehmen."


Gemeinde muss informieren

Weiterhin führte Ulrike Peter aus, dass die Gemeinde eine Informationspflicht gegenüber den Beitragsschuldnern habe. Grundsätzlich habe jeder Betroffene das Recht, Einblick in die Planung und die Angebote zu nehmen.
"Aber es ist ohnehin immer sinnvoll, im Vorfeld, bevor die Bescheide rausgehen, mit den Betroffenen zu reden, um mögliche Fragen und Probleme zu klären", machte sie deutlich. Hierzu kündigte Bürgermeister Hartlieb auch eine weitere Informationsveranstaltung für die Anwohner an. Nach ihren Ausführungen beschloss der Gemeidnerat mit 10:1 Stimmen, zur Unterstützung der Verwaltung kdbpeter den Auftrag für die Berechnung und Durchführung der Abrechnung der Straßenbauarbeiten zu erteilen.