In der Altstadt von Königsberg wird es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Photovoltaikanlagen zu errichten.
Nur ein Punkt stand am Dienstagabend auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Königsberg. Dabei ging es um die Änderung der Altstadtsatzung der Stadt bezüglich der Installation von Photovoltaikanlagen in der Altstadt.
Schon mehrfach war die geplante Änderung der Baugestaltungssatzung aus dem Jahr 2010 hinsichtlich einer Änderung und der Zulassung der Errichtung von Kollektoren zur Stromerzeugung auf Gebäuden in der geschützten Altstadt im Stadtrat beraten worden. Eine endgültige Entscheidung wurde aber bisher nicht herbeigeführt. Die Altstadtsatzung lässt derzeit nur den Aufbau von solarthermischen Kollektoren zur Brauch- und Heizwassererhitzung unter genau festgelegten Voraussetzungen zu.
Altstadtplaner und Stadtarchitekt Jürgen Bergmann aus Eichelsdorf stellte in einem Sachvortrag den Ratsmitgliedern die Abänderungen und Voraussetzungen der Altstadtsatzung vor, unter denen auch Photovoltaikanlagen im Altstadtbereich errichtet werden können. Die Voraussetzungen sind folgende:
Der geplante Standort ist nicht auf einem in die Denkmalliste eingetragenen Gebäude vorgesehen. Die Errichtung erfolgt auf der Dachfläche eines Nebengebäudes oder innerhalb eines Grundstückes ebenerdig mit Ständern. Die Anlage ist von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht einsehbar. Sofern die Anlage auf einer Dachfläche installiert wird, ist sie in die Dachhaut zu integrieren oder parallel zur Dachfläche zu montieren. Das Aufständern der Anlagenteile ist nicht zulässig. Die Module sind mit einem möglichst hohen, dem Stand der Technik angepassten Wirkungsgrad zu wählen, um die erforderliche Fläche möglichst gering zu halten. Es ist zu prüfen, ob nicht ein alternativer Standort möglich ist.
Nur eine geringe Fläche geeignet
Diese Anforderungen müssen jeweils allesamt erfüllt werden. Abweichungen von diesen aufgezählten Anforderungen müssen im Einzelfall nach § 17 der Gestaltungssatzung beantragt und genehmigt werden.
Nach einer längeren Diskussion, in der unter anderem verschiedene Möglichkeiten der Anpassung der Kollektoren an die Dachziegel und auch Probleme im Brandfall angesprochen wurden, wurde zudem darauf hingewiesen, dass letztlich die Entscheidung über die jeweilige Zulassung Angelegenheit des Landratsamtes sei.
Bevor der Neuformulierung der Voraussetzungen für die Errichtung von Kollektoren durch den Berater der Altstadtsanierung, Architekt Jürgen Bergmann, seitens des Gremiums zugestimmt wurde, wies Bürgermeister Claus Bittenbrünn (FW) darauf hin, dass man in diesem Fall nicht alles Moderne von vorneherein verbieten, sondern auch technische Fortschritte mitgehen sollte. Architekt Bergmann wies darauf hin, dass in der Königsberger Altstadt lagemäßig nur eine geringe Fläche zur Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sei.