Ein junger Mann stand vor dem Haßfurter Strafgericht. Diesmal ging es beim Urteil noch mit einem "blauen Auge" ab. Das nächste Mal geht's in den Knast.
Dass er sich nicht im Griff hat, zeigte das Vorstrafenregister eines 23-jährigen arbeitslosen Mannes aus dem Steigerwald, der sich am Freitag vor dem Amtsgericht in Haßfurt wegen Beleidigung und Bedrohung zu verantworten hatte. Sechs Einträge wies das Bundeszentralregister auf, darunter Beleidigungen, Bedrohungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.
Im Juni 2016 hatte er seinen bisher letzten "Auftritt" in einer Stadt im Maintal, als er, wie die Anklagevertreterin ausführte, Polizeibeamte auf das Gröbste beleidigte; einem Beamten drohte er gar, dass er dessen Familie umbringen werde.
Offenbar wenig Einsichtsfähigkeit
Während die Rechtsreferendarin die Anklageschrift verlas, grinste der Angeklagte. Großspurig erschienen dann auch seine Angaben, als er sagte, dass er von der Polizei grundlos abgeführt worden sei. Seine Exfreundin hätte Probleme gehabt, sie war vor dem Anwesen in einem Krankenwagen behandelt worden. "Sie blutete wie ein Schwein, und ich habe mir Sorgen um sie gemacht, weshalb ich in den Krankenwagen wollte, was mir von der Polizei verweigert wurde." Als die Polizei ihn dann nicht in seine Wohnung gelassen habe, sei er an die "Decke gehüpft". "Da habe ich die Polizei beleidigt. Warum darf man nicht in seine Wohnung? Ich hatte auch etwas getrunken", sagte der 23-Jährige.
Ermittlungen liefen
Ein Haßfurter Polizeibeamter war am Tattag vor Ort und schilderte, wie die Beamten von einer Nachbarin des Angeklagten verständigt wurden, weil es "rundging". Seine Kollegin habe sich in den Rettungswagen begeben, um von der verletzten Frau zu erfahren, was sich zugetragen hat.
"Zu dieser Zeit stand der Angeklagte mit einem Bekannten am Gehweg und hat gesagt, dass er nichts gemacht hat. Ich habe da schon gemerkt, dass er ziemlich angetrunken war", beschrieb der Polizist. Nachdem er von der Kollegin erfahren hatte, dass die "Ex" angab, von dem Mann geschlagen worden zu sein, habe er bei diesem einen Alkoholtest durchgeführt.
Ergebnis: 0,85 Milligramm, also etwa 1,7 Promille. "Weil meine Kollegin von der ,Ex‘ auch erfahren hatte, dass sich in der Wohnung des Angeklagten Betäubungsmittel befinden sollen, haben wir ihn nicht in die Wohnung gelassen", sagte der Polizeibeamte.
Dieser habe versucht, seinen Hausschlüssel seinem Bekannten zu geben; er wurde "richtig aggressiv, hat Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen". Bei den Worten des Polizisten sprach das Mienenspiel des Angeklagten erneut eine deutliche Sprache.
Die Polizei gelangte in den Besitz des Schlüssels, nahm den Angeklagten fest und brachte ihn in einen Dienstwagen. Bei der Durchsuchung der Wohnung fand sich eine "selbst gebastelte Cannabisaufzuchtanlage" und wohl ein Haschischpflänzchen. Auf der Fahrt zur Dienststelle beleidigte der junge Mann die Beamten und hörte auch in der Dienststelle nicht auf.
Massive Drohung
Ein Zeuge von der Verkehrspolizei Bamberg, die zur Unterstützung der Haßfurter Polizei gerufen worden war, sagte aus, dass ihn der 23-Jährige, als er im Polizeiwagen auf ihn aufpasste, beleidigt und bedroht habe mit: "Ich töte dich und deine Frau, deine gesamte Familie." "So etwas in der Art habe ich in 15 Jahren Dienstzeit noch nicht erlebt", sagte der Polizist bedrückt. Er kannte den Angeklagten nicht, habe aber von Kollegen gehört, dass der kein unbeschriebenes Blatt sei. Er habe sich schon so seine Gedanken gemacht.
Strafrichterin Ilona Conver verlas das Bundeszentralregister und stellte fest, dass auch noch eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in Vorbereitung sei. Hartz IV bekomme er, sagte der Angeklagte auf Frage der Richterin. Er war ohne Verteidiger erschienen. Er wolle eine Therapie machen, Alkohol sei sein Problem, gab er an. In seinem Schlusswort räumte er ein, dass er zur Tatzeit "nicht ganz sachlich" gewesen sei und getrunken habe.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg sah die Vorwürfe als erwiesen und beantragte vier Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung; ferner Arbeitsauflage von 60 gemeinnützigen Arbeitsstunden.
Das Urteil des Gerichts lautete auf drei Monate auf drei Jahre Bewährung sowie 50 Arbeitsstunden. "Sie haben offensichtlich aus bisherigen Verurteilungen nichts gelernt, deshalb die Freiheitsstrafe", sagte die Vorsitzende.
Verhalten spricht für sich
"Auch wenn man sturzbesoffen und aufgeregt ist, kann man sich nicht solche Sachen leisten. Wenn Sie so weitermachen, landen Sie hinter Gittern", mahnte die Richterin. Ob es angekommen ist? Das erneute Grinsen des jungen Mannes ließ es nicht vermuten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unser Problem in Deutschland ist nicht die Polizei oder die Gesetze, sondern die Gerichtsbarkeit. So lange in deutschen Gerichten Täterschutz vor Opferschutz steht, kann es keine gerechten Urteile geben.
In einem anständigen Staat, würde so einer, für längere Zeit und unter Aufsicht, an der frischen Luft arbeiten müssen.