Neuerungen: Überblick im Steuerdschungel - Tipps, um 2020 Steuern zu sparen

4 Min
Steuererklärung fristgerecht abgeben
Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Jahres 2020 hat sich nach hinten verschoben. Doch auch für die Steuererklärung von 2019 entsteht unter bestimmten Bedingungen etwas mehr Spielraum.
Steuererklärung fristgerecht abgeben
Jutta Rudel
Die gestrichelte Linie umfasst das erweiterte Sanierungsgebiet "Innenstadt" in Haßfurt. Grafik: Landratsamt
Die gestrichelte Linie umfasst das erweiterte Sanierungsgebiet "Innenstadt" in Haßfurt.  Grafik: Landratsamt
 

Mit Jahresbeginn gab es beim Steuerrecht zahlreiche Neuerungen. Wir haben wesentliche Neuregelungen zusammengefasst und geben Ratschläge, wie sich Steuern sparen lassen- auch einige Haßfurter Bürger können sich freuen.

Haßfurt/NürnbergWenn es um die Steuerbelastung geht, ist Deutschland mit in der Weltspitze. Während bei uns ein normaler Arbeitnehmer einen durchschnittlichen Steuersatz von 39,7 Prozent hat, liegt der OECD-Durchschnitt (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei 25,5 Prozent. Allerdings wirken sich steuerfreie Bezüge bei uns stärker aus und helfen, Steuern zu sparen.

Wohnen im Sanierungsgebiet

Manche Steuerersparnisse sind auf dem ersten Blick gar nicht als solche erkennbar - so können Bürger in der Kreisstadt von der Ausweitung des Sanierungsgebiets profitieren. Waren es früher einzelne Gebiete, die als Sanierungsgebiet in Haßfurt deklariert wurden, wurden die einzelnen Satzungen 2018 aufgehoben und eine neue Satzung für das Innenstadtgebiet erlassen. "Ziel ist, dass alle innerstädtischen Grundstücke gleiche Chancen erhalten", sagte Stadtplanungsreferent Robert Barth damals. Betroffene Hauseigentümer, die Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen ausführen, können Zuschüsse aus der Städtebauförderung erhalten und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. "Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit der Stadtplanungsstelle der Stadt Haßfurt vor Beginn der Maßnahme und die Bescheinigung der Stadt nach Abschluss der Bauarbeiten", so Bürgermeister Günther Werner. Baumaßnahmen, die vom Eigentümer ohne oder vor Abschluss eines solchen Modernisierungsvertrags freiwillig durchgeführt worden sind, sind nachträglich nicht begünstigt.

Bescheinigungsfähig sind auch Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen. Dazu zählen Vorgehen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung des Gebäudes dienen sowie Maßnahmen zur notwendigen Anpassung an den allgemeinen Wohnstandard und die Umnutzung und Umgestaltung von Gebäuden. Zuletzt zählen dazu auch die Planungs- und Baunebenkosten.

Bei solchen Baumaßnahmen können die Herstellungskosten bei vermieteten Immobilien wie folgt abgesetzt werden: im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent und in weiteren vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent. Bei privater Eigenwohnnutzung lassen sich im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu neun Prozent der Herstellungskosten absetzen.

Überblick über Neuerungen im Steuergesetz für 2020

Um es den Hauseigentümern möglichst einfach zu machen, hat die Stadt Haßfurt ein Merkblatt zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen in Sanierungsgebieten erstellt. Dennoch, das Steuersystem ist für den Normalverbraucher unüberschaubar geworden. Um den Steuerdschungel noch undurchdringlicher zu machen, kommen jährlich Änderungen und Neuregulierungen dazu. Hier einige der wesentlichen Neuerungen: Allgemein: Der Grundfreibetrag beträgt 9408 Euro, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 18 816 Euro. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen. Familien: Der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil wird auf 2586 Euro angehoben. Sozialhilfeträger dürfen bei pflegebedürftigen Eltern erst auf das Einkommen der Kinder zugreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt. Arbeitnehmer: Zum Ausgleich für die durch das Klimapaket steigenden Spritpreise erhalten Berufstätige eine höhere Pendlerpauschale. Sie steigt ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent. Spendiert die Firma ihren Pendlern zusätzlich ein Jobticket, so bleibt das steuerfrei. Wichtig für Minijobber: Hier gilt weiterhin die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat. Der Mindestlohn ist aber auf 9,35 Euro gestiegen. Es gilt aufzupassen, dass die zulässige Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer auf Fernreisetickets sinkt von bisher 19 auf sieben Prozent. Auch für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Kapitalanleger: Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler und Auktionshäuser sollen den Kampf gegen Geldwäsche verbessern. Bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10 000 Euro ist eine Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche fällig. Beim Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze auf 2000 Euro. Verluste aus privaten Termingeschäften dürfen bis Jahresende mit Gewinnen aus privaten Termingeschäften und Stillhalteprämien verrechnet werden. Selbstständige: 2020 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben. Diese Regelung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Jahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat. Hausbesitzer: Für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen gibt es Steuergutschriften. Gefördert werden zum Beispiel Heizungsumrüstung, der Einbau neuer Fenster und Türen, Dämmung von Dächern, Geschossdecken und Außenwänden. Die Förderung besteht aus einer direkten Steuergutschrift von 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40 000 Euro.

Steuerberaterin gibt 10 Steuerspar-Tipps

Darüber hinaus gibt Sabine Kastner, Steuerberaterin aus Coburg und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg, einige interessante Tipps, wie sich in diesem Jahr außerdem zusätzlich Steuern sparen lassen: Tipp 1: Wer über 1600 Euro Werbungskosten im Jahr nachweisen kann, sollte Lohnsteuerermäßigung beantragen. Was dazu führt, dass die monatliche Lohnsteuer geringer ausfällt. Tipp 2: Belege aufheben. Wer Ausgaben absetzen und damit Steuern sparen will, ist in der Nachweispflicht und sollte deshalb Belege,Rechnungen und Leistungsnachweise unbedingt aufheben. Tipp 3: Die richtige Steuerklasse wählen. Normalerweise teilt das Finanzamt die Steuerklasse zu. Bei Ehepaaren kommt es jedoch zum Beispiel darauf an, wieviel jeder verdient. Die automatische Steuerklassenkombi IV/IV ist nicht immer vorteilhaft. Vor allen Dingen dann, wenn ein Partner mehr verdient. Da ist die Kombi III/V oft vorteilhafter, weil's so weniger Lohnsteuerabzüge gibt. Ausnahmen können sich bei Nachwuchsplanung oder drohender Arbeitslosigkeit ergeben. Tipp 4: Ausgaben vorverlegen. Wenn im nächsten Jahr deutlich niedrigere Einkünfte zu erwarten sind, sollten Ausgaben nach Möglichkeiten vorgezogen und damit noch im alten Jahr getätigt werden, weil sich das steuermindernd auswirkt. So können beispielsweise Vorauszahlungen für die private Krankenversicherung oder geplante Fortbildungskurse vorgenommen werden. Tipp 5: Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer fällig. Durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann man sich drei Jahre von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Tipp 6: Wer wegen seiner Arbeit eine zweite Wohnung benötigt, kann die so entstehenden Kosten auch als doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. So können zum Beispiel die Mietkosten für die Zweitwohnung bis zu einer Höhe von 1000 Euro monatlich geltend gemacht werden. Tipp 7: Steuern sparen auch haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa eine Putzkraft oder Hilfe bei der Gartenarbeit. 20 Prozent der Kosten können direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Auch Handwerkerkosten sind bis zu einem Betrag von 1200 Euro absetzbar. Das heißt Handwerkerkosten bis zu einer Höhe von 6000 Euro können geltend gemacht werden. Tipp 8: Kosten für die Gesundheit, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können ebenfalls steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Zahnersatzleistungen, Kuraufenthalte, Medikamente oder eine Brille. In welcher Höhe sich die außergewöhnlichen Belastungen steuerlich auswirken, ist von den Jahreseinkünften abhängig. Tipp 9: Spenden und gewisse Beiträge für eine wohltätige Organisation können ebenfalls abgesetzt werden. Die Organisation muss allerdings gemeinnützig, wissenschaftlich, mildtätig, steuerbegünstigt oder kirchlich sein. Tipp 10: Unterhaltsleistungen an Personen ohne Kindergeldanspruch können ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Bedürftige nicht mehr als 9408 Euro Jahreseinkünfte hat und sein Vermögen geringer als 15500 Euro ist. Im übrigen empfiehlt es sich angesichts der komplexen Struktur des deutschen Steuerrechts im Bedarfsfall immer einen steuerlichen Rat von Experten einzuholen.