Eine 19-Jährige und ein 20-Jähriger mussten sich in Haßfurt der Justiz stellen, weil sie Rauschgift bei sich hatten
Zwei Mal standen junge Leute vor Gericht, zwei Mal war Rauschgift im Spiel und zwei Mal bleibt die Hoffnung auf die Einsicht der jungen Leute, die vor dem Amtsgericht in Haßfurt mit glimpflichen Strafen davonkamen.
Im Juni dieses Jahres kontrollierten Polizeibeamte einen 20-jährigen Verkäufer aus dem Landkreis in Haßfurt. 3,3 Gramm Haschisch wurden bei ihm gefunden, so Staatsanwalt Ralf Hofmann. Vom Amtsgericht Haßfurt wurde er deshalb zu einer Geldauflage von 400 Euro verurteilt, die er an den Jugendtreff in Ebern zu zahlen hat. "Es stimmt, ich hatte das Haschisch nur einstecken, weil ich es mal ausprobieren wollte", sagte der junge Mann. Auf Vorhalt von Richter Martin Kober, warum er das bei sich trug, sagte er, dass er es kurz vorher gekauft habe. Von wem, wollte er auf Nachfrage des Staatsanwalts nicht sagen. Der 20-Jährige war bereits wegen Diebstahls im Bundeszentralregister vertreten.
Am unteren Rand
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe berichtete, dass der Angeklagte mit 19 Jahren erstmals Rauschmittel konsumiert habe und es nun so aussehe, als würde er alles auf die Reihe bekommen, da er eine berufliche Perspektive habe. Eine "Geldauflage am unteren Rand" halte er für ausreichend.
Staatsanwalt Hofmann plädierte auf die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht. "Ein Ausprobieren, wie vom Angeklagten dargelegt, kann ich nicht erkennen, eher einen Gelegenheitskonsum", sagte Hofmann. Solcher berge die Gefahr einer Psychose in sich. Er beantrage eine Geldauflage von 20 Tagessätzen zu 30 Euro (600 Euro) und die Auferlegung der Kosten des Verfahrens.
"Ich habe nichts mehr zu sagen", war das letzte Wort des 20-Jährigen, der ohne Verteidiger gekommen war. Richter Kober sprach von einer "jugendtümlichen Tat" und wandte das Jugendstrafrecht an. Damit kam der Verurteilte um 200 Euro besser weg als vom Staatsanwalt beantragt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Als Konsumentin bekannt
Eine 19-jährige Berufsschülerin aus dem Landkreis wurde in Haßfurt im Juli mit 0,23 Gramm Marihuana von der Polizei erwischt. "Die Angeklagte ist uns als Konsumentin bekannt, weshalb wir sie kontrollierten", sagte eine Beamtin der Polizeiinspektion Haßfurt. Bereits um 7.45 Uhr fand die Kontrolle statt, wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklage ausführte. "Das stimmt alles, mehr sage ich aber dazu nicht", so die junge Frau auf Frage von Richter Martin Kober. Einen Rechtsbeistand hatte sie nicht.
Das Marihuana habe sie geschenkt bekommen. Sie hätte aus der Sache gelernt. "Ich mache so was nicht mehr", bedeutete die Berufsschülerin.
Einmal schon war sie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittel aufgefallen, stellte der Richter mit Blick auf das Bundeszentralregister fest. Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe skizzierte die Kindheit und Jugend der Angeklagten, die nicht besonders günstig verlaufen sei. Er bezeichnete sie als mitunter renitent, sie habe Schulden von etwa 4000 Euro.
Eine Auflage von 15 gemeinnützigen Arbeitsstunden war der Antrag des Staatsanwalts.
Dem schloss sich Richter Kober in seinem Urteil an. "Schauen Sie, dass Sie ihr Problem lösen, die Polizei wird weiter ein Auge auf sie haben", gab er der Verurteilten mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.