Das Amtsgericht Haßfurt stellte Verfahren gegen einen 39-Jährigen wegen Beleidigung und Körperverletzung ein.
"Du denkst wohl, du kannst dir alles erlauben mit dem Auto, du Arschloch, du Drecksack", soll ein 39-jähriger Autofahrer im August 2016 zu einem anderen Autofahrer gesagt haben, dem er in Eltmann in der Engstelle am Marktplatz begegnete. Auch soll der 39-Jährige den Kontrahenten ins Gesicht geschlagen haben. Deshalb war der Mann aus dem nördlichen Landkreis wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt und musste sich in einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten.
Einen gegen ihn vorher ergangenen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro (2000 Euro) hatte der Angeklagte, der mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Horst Soutschek erschienen war, nicht akzeptiert. Deshalb kam es zu der Verhandlung in Haßfurt.
Mit einem Anhänger
Nach den Worten des Anklagevertreters Ilker Özalp ist der Angeklagte im August mit seinem Pkw und einem Anhänger in Eltmann, von der Zinkenstraße kommend, in Richtung Marktplatz gefahren. In der Engstelle kam dem Angeklagten das andere Auto entgegen, so dass beide nicht mehr weiter fahren konnten. In der Folge kam es zu den Entgleisungen des 39-Jährigen.
Der Angeklagte schilderte den Vorfall so, dass er, weil die Engstelle frei war, eingefahren sei und ihm hier der andere Autofahrer, der auf dem Marktplatz hätte warten sollen, entgegen- kam. Beide mussten anhalten. Er, so der Angeklagte, habe einen Beifahrer gefragt, ob er mit dem Anhänger noch zurückfahren könne. Das ging laut seiner Aussage nicht, weil bereits ein anderes Fahrzeug hinter dem Anhänger stand. Das habe er, so der Angeklagte, dem Entgegenkommenden gesagt. Der habe jedoch nicht reagiert, schilderte der 39-Jährige. Deshalb sei er ausgestiegen und es sei zu einem Wortgefecht gekommen. "Ja, Beleidigungen hat es da gegeben, wobei ich ihn versehentlich beim Rumfuchteln im Gesicht berührt habe", räumte der Angeklagte ein. Verletzen wollte er ihn nicht, versicherte der Beschuldigte.
Eine Zeugin sagte aus, dass sie nicht sehen konnte, ob der Angeklagte seinem Kontrahenten, der im Auto saß, ins Gesicht geschlagen habe. Sie habe nur gesehen, wie dessen Brille durch die Gegend flog. Auch weitere Zeugen konnten keine Angaben zum genauen Ablauf der Auseinandersetzung in der Eltmanner Engstelle machen.
Weiße Weste
Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten keinen Eintrag auf. Er hat juristisch eine weiße Weste. Die Prozessbeteiligten einigten sich auf eine Einstellung des Strafverfahrens. Der Angeklagte muss aber eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an das Kinderheim in Eltmann bezahlen. Tut er das, ist der Fall endgültig vom Tisch.