Ein 49-Jähriger muss sich in Haßfurt wegen diverser Ausraster unter Alkoholeinfluss verantworten.
Ein 49-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Haßberge war vor dem Amtsgericht in Haßfurt wegen Vollrausches angeklagt. Einen Abschluss fand die Verhandlung nicht, da noch ein ärztlicher Sachverständiger gehört werden muss. Am 19. Oktober geht die Verhandlung in die zweite Runde.
"Verpisst euch"
Die Anklagevertreterin von der Staatsanwaltschaft in Bamberg warf dem Angeklagten vor, im August und Dezember 2015 seine Nachbarn mit übelsten Schimpfwörtern beleidigt zu haben, ja sogar Scheiben an der nachbarlichen Wohnung eingeschlagen und so einen Schaden von 1000 Euro verursacht zu haben. Die Polizei wurde gerufen und der renitente Mann bedachte die eingesetzten Polizeikräfte ebenfalls mit nicht druckreifen Beleidigungen.
"Verpisst euch, sonst knalle ich euch alle ab", habe er den Polizisten zugerufen, wobei er sich zeitweise in seiner Wohnung verschanzte, so hieß es in der Anklage.
Der Polizei in Haßfurt ist der Mann kein Unbekannter, wie später einige Polizeibeamte als Zeugen aussagten. Der 49-Jährige wehrte sich gegen seine Festnahme, indem er nach den Polizisten trat. Hierbei wurde eine Beamtin leicht verletzt. Als der Arbeiter, den seine Frau verlassen hatte, in die Arrestzelle in der Haßfurter Inspektion gebracht werden sollte, umklammerte er einen Polizeibeamten und versuchte, an die Dienstwaffe zu kommen. Eine Blutentnahme erbrachte 1,72 Promille. Später veranlasste die Polizei seine Einlieferung in das Nervenkrankenhaus Werneck.
Ein weiterer Vorfall
Im Dezember desselben Jahres musste die Polizei erneut bei dem Mann aus einem Ort im nördlichen Landkreis erscheinen.
Beleidigungen waren auch hier wieder im Spiel. Er wollte flüchten und als er im Flur seines Anwesens eingeholt wurde, wehrte er sich gegen seine Ingewahrsamnahme und er schlug um sich. Ein Beamter wurde hierbei durch einen Sturz gegen ein Geländer an der Schulter so schwer verletzt, dass er seinen Dienst beenden musste und, wie er als Zeuge aussagte, für drei Monate krankgeschrieben wurde. Eine Polizeibeamtin, die schon einige Jahre Dienst hinter sich hat, sagte als Zeugin aus: "Es hatte nichts mehr Menschliches an sich, so etwas hatte ich bisher noch nicht erlebt, er war extrem gefährlich."
Bei dieser Aktion hatte der Angeklagte 1,76 Promille intus. Staatsanwältin Hansen sah in zwei Fällen den Tatbestand des Vollrausches für erfüllt an.
"Ich weiß nichts mehr, die Trennung von meiner Frau hat meine ganze Welt zusammenbrechen lassen, ich dachte auch schon an Selbstmord, mir tut alles sehr leid", sagte der
Angeklagte, der mit Rechtsanwältin Kerstin Rieger erschienen war. Alles sei bei ihm "wie automatisch abgelaufen", so der 49-Jährige.
Mittlerweile habe er sich einer Reha-Maßnahme unterzogen und sei auf einem guten Weg. Er wolle auch alles tun, was ihm Hilfe bringe.
Vorschlag der Rechtsanwältin
Die Verteidigerin sagte, dass sie nach einem vorliegenden Gutachten nur zu dem Schluss kommen könne, dass ihr Mandant zur Tatzeit schuldunfähig war. Seine Aussetzer bezögen sich nicht auf den Alkohol, sondern, wie auch im Gutachten dargelegt werde, auf eine psychische Erkrankung, auf eine "wahnhafte Störung". Sie schlug deshalb eine Einstellung vor, wogegen sich jedoch die Staatsanwältin verwehrte. "Was passiert ist, war schon heftig" und eine Vorstrafe sei auch vorhanden, unterstrich die Anklagevertreterin.
Ein weiterer Polizeibeamter sagte, dass er von einer psychischen Störung beim Angeklagten ausgehe. "Ich bin kein Arzt, aber wie sich der Angeklagte verhalten hat", lasse das nur diesen Schluss zu; deshalb sei er auch in ein Nervenkrankenhaus eingewiesen worden. Vor allem Stimmungsschwankungen seien vorhanden.
"Einmal war er relativ ruhig und dann wieder äußerst aggressiv", sagte der Polizeibeamte und meinte weiter, dass Leute im Vollrausch anders reagieren.
Richterin Ilona Conver hielt es aufgrund der Beweisaufnahme für erforderlich, einen ärztlichen Gutachter zu hören, wie es die Verteidigung angeregt hatte. Seine Einschätzung wird entscheidend für die rechtliche Beurteilung sein, die vermutlich am 19. Oktober zu einer Entscheidung führen wird.