So hatte sich die 26-Jährige ihr Fernsehdebüt nicht vorgestellt: Ihren Auftritt in der TV-Serie sah ausgerechnet ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge. Statt Ruhm erntete die Hartz-IV-Bezieherin eine Vorladung.
Fernsehen bildet nicht immer. Manchmal ist es aber gerade gut, die Seele auf überschaubarem Niveau baumeln zu lassen. Denn nur, weil ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge Ende 2010 zufällig die RTL-II-Serie "Frauentausch" gesehen hatte, kam es überhaupt zu der Anklage eines Ehepaares wegen Betrugs.
Extra-Einkunft angegeben? Der Jobcenter-Mitarbeiter hatte nämlich in der Folge eine heimische Hartz-IV-Klientin erkannt, und im Amt darüber berichtet. Eine Kollegin durchforstete daraufhin die Unterlagen nach einer Extra-Einkunft und stellte fest, dass die Frau "Stütze" kassiert hatte, obwohl offensichtlich gleichzeitig eine TV-Gage geflossen war. Am Mittwoch wurde dieser Betrugsfall am Haßfurter Amtsgericht verhandelt.
Was war passiert? Von 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 bezog Sonja K.
(die Namen der Angeklagten wurden von der Redaktion geändert) Arbeitslosengeld II in Höhe von 1079 Euro im Monat. Viel Geld. Aber zur Familie gehörten Ehemann Andreas K. sowie drei Kinder. Das Geld war knapp.
Da war das Angebot von RTL II gerade recht gekommen: Zehn Tage lang tauschte Sonja K. ihre Familie mit der einer jungen Frau im Saarland und ließ sich dabei filmen. Als Aufwandsentschädigung bekam sie dafür 1500 Euro Gage von dem TV-Sender bezahlt - Geld, das sie beim Jobcenter hätte angeben müssen.
Genauso wie ihr Ehemann, der zu der Zeit mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebte und sich deshalb ebenfalls wegen Betrugs verantworten musste. Weil beide schwiegen, betrogen sie das Jobcenter um 1470 Euro.
Umstände haben sich geändert Anders als seine Ex-Frau saß der 31-Jährige ohne Rechtsbeistand auf der Anklagebank. Daraus ergaben sich für Richter Roland Wiltschka zwei Fragen: "Warum Ex-Frau? Und wo haben Sie Ihren Anwalt gelassen?" Die erste Ungereimtheit war schnell geklärt: Das Paar hatte sich wenige Monate nach den Fernsehaufnahmen getrennt und wurde im Frühjahr diesen Jahres geschieden. Wo sein Rechtsanwalt geblieben war, konnte Andreas K. allerdings nicht sagen. "Ich weiß ned. Der is nicht da", erklärte er dem Richter mit einem breiten Lächeln.
Roland Wiltschka wurde in seinen Akten fündig: Der Anwalt hatte das Mandat niedergelegt. Andreas K. quittierte das mit einem überraschten Auflachen und schwieg - von einigen Kommentaren abgesehen - während der Verhandlung. Nachfragen beantwortete er meist lächelnd mit einem "passt scho".
Mancher Zuhörer war von der Gelassenheit des Angeklagten - vor allem in Hinblick auf seine neun Einträge im Bundeszentralregister - sichtlich beeindruckt. Zuletzt war Andreas K. 2008 wegen Diebstahls vor Gericht gestanden. Davor war er mehrfach wegen Drogen, aber auch gefährlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt.
Doch zurück zur Hauptfigur des "Frauentauschs": Sonja K. erklärte vor Gericht, dass ihr Ex-Mann zur Tatzeit großen Druck auf sie ausgeübt habe. "Er war in unser Ehe gewalttätig und wollte sich unbedingt von dem Geld einen Motorroller kaufen", sagte sie. "Aber Sie wussten doch, dass Sie die Einnahme hätten angeben müssen", bohrte Richter Wiltschka nach.
Ein Missverständnis? Das gab die junge Mutter zwar zu, sprach aber gleichzeitig von einem Missverständnis. "Eine Freundin von mir hat auch bei einer Fernsehproduktion mitgemacht und musste ihre Aufwandsentschädigung nicht angeben", versuchte Sonja K. den Amtsrichter zu überzeugen. Einnahme oder Entschädigung - der Zweifel an der richtigen Definition blieb nur kurz. Denn die als Zeugin geladene Sachbearbeiterin des Jobcenters wusste: Nur Beträge unter 175 Euro könnten als Aufwandsentschädigung gelten. "1500 Euro sind als Einkommen anzugeben", erklärte sie.
Bereits Ende 2011 war dem Ehepaar ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters in Höhe von 1470 Euro zugestellt worden. Bezahlt hat bis dato keiner der beiden.
"Ich sehe nicht ein, dass ich mehr zahlen soll als er", sagte Sonja K. ärgerlich. Sie verfolgte die Verhandlung mit hochrotem Kopf und würdigte ihren Ex-Ehemann keines Blickes. Bei den meisten Daten gab sie sich unsicher. Da der Rückforderungsbescheid aber rechtskräftig ist, hat sie wohl kaum eine Chance, ihn zu umgehen.
Geldstrafen tun weh Denn der Betrag wurde anteilig auf die frühere Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Da die drei Kinder bei Sonja K. wohnen, ist ihr Anteil höher. "Sie nehmen die finanziellen Vorteile wie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in Anspruch, dann müssen Sie auch die Nachteile auf sich nehmen", beschied Richter Wiltschka. Er verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro, den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Wie ihr denn die Dreharbeiten zu "Frauentausch" gefallen hätten, wollte Richter Wiltschka schon noch wissen. "Das ist alles nur Fake", beschied die Laiendarstellerin grimmig. Wiltschka lachte: "Was haben Sie denn gedacht?"
"Grundsätzlich, so der Kammervorsitzende, seien „alle Arten von Mittelzuflüssen“ als Einkommen anzurechnen, die Hartz-IV-Empfänger zusätzlich verbuchten."
Das ist nicht richtig!
Mindestens zwei Urteilen nach sind Entschädigungen für Medizinische Studien Anrechnungsfrei bei Hartz4 und Steuerfrei, weil die Richter sie als Schmerzensgelder einstuften.
Das bedeutet auch, man kann es im guten Glauben verschweigen. Natürlich würden beide Ämter wenn es raus käme davon ausgehen dass sie einen Anspruch haben, aber es ist eben nicht so. Und man kann sich darauf berufen dass es Schmerzensgeld ist.
Auch wenn der Hartz4-Empfänger damit 5000, 10.000 oder 20.000 Euro im Jahr gemacht hätte.
Vier Wochen können z.B. 4000 Euro oder mehr sein.
Das Schlimmste in der Zeit ist die Frage "was mache Ich den ganzen Tag...".
Bei freiem WLAN, Pay-TV etc..
Außerdem erfährt man durch die Voruntersuchung über die Blut/Leberwerte falls etwas nicht stimmt.
Was einem evtl. erst viel später aufgefallen wäre.
Z.B. eine Schilddrüsenstörung... Bei Überfunktion denkt man sich evtl. erst mal nichts dass man abnimmt, aber fällt evtl. mal auf der Straße um (mit Puls 180), falls man nicht wegen dem schnellen Puls etc. vorher zum Arzt geht, sich nichts dabei denkt.
Oder natürlich Diabetes...
Warum verweigert die Oberstaatsanwaltschaft in Bamberg die Herausgabe eines Urteils „im Namen des Volkes“ wegen Sozialleistungsbetrug?
"Weiterführende Recherchen weckten sowohl Zweifel an der Korrektheit der Ausgangsbescheide des zuständigen Jobcenter Haßberge als auch der Strafmaßfestlegung, die völlig überzogen schien. Es besteht zumindest der begründete Verdacht, dass alle Verfahrensbeteiligten falsch gehandelt habe. Neben dem Fehlverhalten der Jobcenterkunden, stehen Falschberechnungen der Behörde, unzureichende Sachverhaltsaufklärung der Staatsanwaltschaft als auch mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fehlurteil des Amtsgericht Haßfurt im Focus. "
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/warum-verweigert-die-oberstaatsanwaltschaft-in-bamberg-die-herausgabe-eines-urteils-im-namen-des-volkes-wegen-sozialleistungsbetrug-d608156.html
Einer fragt nach.
http://www.beispielklagen.de/IFG063.html
In einem ähnlich gelagerten Fall hat das Jobcenter Delmenhorst zumindest einen Teil der Freibeträge eingerechnet. Nach deren Berechnung verbleiben bei der Familie 720,00 Euro. Das heißt, fast die Hälfte der gezahlten Gage steht der Familie tatsächlich zur Verfügung. Gutes, ehrliches Geld. Bei detaillierter Darlegung hätten sogar zusätzliche Aufwendungen geltend gemacht werden können.
http://www.nwzonline.de/region/frauentausch-bringt-keinen-gewinn-frauentausch-bringt-keinen-gewinn_a_1,0,1030182330.html
"Grundsätzlich, so der Kammervorsitzende, seien „alle Arten von Mittelzuflüssen“ als Einkommen anzurechnen, die Hartz-IV-Empfänger zusätzlich verbuchten. Deshalb seien auch in diesem Fall sämtliche Einnahmen vollständig zu berücksichtigen. Dabei stellte die Oldenburger Sozialgerichtskammer jedoch fest, dass nicht nur Freibeträge für die Eltern, sondern auch für die Kinder abzuziehen seien, weil diese namentlich in den Vertrag einbezogen waren. So blieben von der ursprünglichen Summe letztlich nur noch 780 Euro übrig, die die Familie zurückzuzahlen hatte. Diesen Betrag hatte die Behörde von sich aus auf zwei Monate verteilt."
Das Urteil des Amtsgericht Haßfurt und die Einkommensberechnung des Jobcenters Haßberge beweist anscheinend unzureichende Kenntnis vom Sozialrecht.
http://www.beispielklagen.de/IFG063.html
117 Bewertungen des Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Delmenhorst ergeben eine Gesamtnote von 4,6.
http://www.sozial-und-stark.de/arge_Delmenhorst/Kreisfreie%20Stadt%20Delmenhorst.html
23 Bewertungen des Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur im Kreis Haßberge ergeben eine Gesamtnote von 4,4.
http://www.sozial-und-stark.de/ausstadt_Ha%C3%9Fberge.html
Der Kommentar von "laberhannes" kann nicht so stehengelassen werden.
In der Tradition des "Armenrechts" haben Leistungsbezieher im ALG II und der Grundsicherung, Anspruch auf Rechtsberatung.
Beratungshilfe kann beim Amtsgericht direkt beantragt werden, oder auch vom Anwalt selbst mit beantragt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte auf Rechtsberatung mehrfach unterstrichen.
Eine Datenbank für Anwälte und Beratungsstellen gibt es z.B. hier:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Bereits 2008 hatte ein Richter aus Menden/Sauerland dem Jobcenter Märkischer Kreis eine Strafanzeige "um die Ohren gehauen". Der Mendener Richter bewies guten Sachverstand und Menschenkenntnis.
Während der vorsitzende Richter Roland Wiltschka vom Haßfurter Amtsgericht - vorausgesetzt der Prozessverlauf wurde richtig wiedergegeben - erkennen lässt, dass er völlig unkritisch Zahlen aus rechtswidrigen Bescheiden übernommen hat, so kritisierte der Mendener Richter das komplizierte Hartz-Gesetz.
http://www.derwesten.de/wp/staedte/menden/zuechten-volk-von-vorbestraften-id1809126.html