"Eine mitgegeben" führt zu 500 Euro Schmerzensgeld

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Symbolbild Foto: Archiv
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Am Haßfurter Amtsgericht ging es um eine heftige "Backpfeife", die einem 21-Jährigen 500 Euro Strafe einbrachte.

Wegen Körperverletzung war ein 21-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld angeklagt. Der Mann hatte laut Anklage vor einer Disco in einem Stadtteil von Ebern einen 20-jährigen Studenten einen Faustschlag versetzt. Der Student aus dem Landkreis Haßberge erlitt Prellungen, Kopfschmerzen und leidet, wie er vor Gericht angab, noch heute unter Schmerzen im Nacken.


"Komplett falsch"

Zu dem Vorfall kam es, wie die Anklagevertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg vortrug, im März 2016.
"Die Anschuldigung ist komplett falsch", sagte der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand gekommen war. Wie er sagte, sei er wegen seiner sehr kräftigen Figur von dem 20-Jährigen massiv beleidigt worden. Das habe er sich mehrmals verbeten. Als dann der Geschädigte auf ihn zukam und auch noch die Hand nach ihm ausstreckte, sah er sich einen Angriff ausgesetzt. "Deshalb habe ich ihm die Hand zur Seite gedrückt und ihm Eine mitgegeben", sagte der Angeklagte. Er räumte ein, dass er im Affekt etwas überreagiert habe.

Weiter führte der 21-Jährige aus, dass er den Geschädigten, der in einer Gruppe stand, nicht kenne und wohl auch nicht bemerkt hätte, wenn der ihn nicht so beleidigt hätte.

Etwa 1,6 Promille hatte der Angeklagte, wie von der Polizei festgestellt worden war, der Geschädigte hatte gut 1,8 Promille. Der wiederum gab in seiner Zeugenaussage an, dass er mit Freunden vor der Disco rauchte. Ja, auch angetrunken war er. Von einer Beleidigung gegenüber dem Angeklagten berichtete er nichts. "Ich kann mich nicht einmal an den Schlag, den ich bekommen habe, erinnern, ich wurde bewusstlos und weiß auch gar nicht, wie der Angeklagte auf mich zukam." Er habe noch Nackenschmerzen und befände sich noch in ärztlicher Behandlung.


Alle hatten getrunken

Ein Bekannter des Geschädigten konnte durch seine Angaben den Sachverhalt nicht aufhellen. Er habe erst etwas mitbekommen, als der Geschädigte am Boden lag. Zuvor habe er sich mit einer anderen Person intensiv unterhalten. Der Sachbearbeiter der Polizei in Ebern sagte als Zeuge aus, das vor Ort alle angetroffen wurden. Die Beteiligten wären deutlich alkoholisiert gewesen. Ein Alkoholtest ergab bei beiden je knapp unter zwei Promille.

Eine Zwanzigjährige, Bekannte des Angeklagten, bestätigte dessen Angabe, dass das spätere Opfer den 21-Jährigen beleidigte. Sie habe das gehört, weil sie den Geschädigten um eine Zigarette gebeten hatte; der habe sie auch deshalb "dumm angemacht". Die Verfahrensbeteiligten einigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Der Angeklagte besitzt keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Er muss 500 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten bezahlen und die Kosten der Nebenklage (170 Euro) übernehmen.