In der Auseinandersetzung um das Hochregallager bei Eyrichshof hat der Stadtrat Ebern nun die endgültige Vorgehensweise festgelegt.
Nur etwa 20 Minuten dauerte im öffentlichen Teil die Eberner Stadtratssitzung am Dienstagabend im Betreuungsgebäude der Grundschule. Dann war der Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Ratsbegehrens für das Hochregallager der Firma Uniwell in Eyrichshof gefasst. Als Zuhörer waren sowohl Mitglieder der Bürgerinitiative gegen das Hochregallager Eyrichshof als auch Firmenvertreter im Sitzungssaal.
"Wir haben heute nur einen einzigen Tagesordnungspunkt", sagte Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD). Er erläuterte, dass in der Sitzung des Stadtrates vom 19. Dezember 2019 das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative Eyrichshof gegen das Firmenprojekt vom Stadtrat als zulässig beschlossen wurde und der Abstimmungstag auf den 1. März 2020 festgelegt wurde. Gemäß einer Satzung der Stadt Ebern in Verbindung mit der Gemeindeordnung könne der Stadtrat beschließen, dass über eine Angelegenheit, hier dem Hochregallager, ein Ratsbegehren stattfinden kann. Wie Hennemann weiter sagte, ist in der Sitzung des Stadtrates vom 14. Januar 2020 entschieden worden, eine einfache Fragestellung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Entscheidung zur Durchführung eines Ratsbegehrens vorzulegen. "Das soll heute geschehen", so Hennemann. Das Ratsbegehren soll gleichzeitig mit dem Bürgerbegehren am 1. März 2020 durchgeführt werden. Wenn die Gemeinde von einem Ratsbegehren Gebrauch machen möchte, so sei für den Fall, dass zwei gegenläufige Begehren angenommen werden und sich damit "neutralisieren", eine Stichfrage zu beschließen, die auf dem Stimmzettel aufzunehmen sei. Bürgermeister Hennemann erläuterte den Stimmzettel für die Bürgerentscheide am 1. März 2020.
Die Frage für den Bürgerentscheid 1 des Ratsbegehrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Eyrichshof" lautet: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Ebern an der geplanten vierten Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Eyrichshof festhält, durch die eine Bebauungshöhe bis 21 Meter zugelassen werden soll?" Für den Bürgerentscheid 2 des Bürgerbegehrens "Kein Hochregallager in Eyrichshof" lautet die Frage: "Sind Sie dafür, dass die Stadt Ebern sämtliche rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass im Gewerbegebiet Eyrichshof keine bauliche Anlage errichtet wird, welche die bisher im Bebauungsplan Gewerbegebiet Eyrichshof festgesetzte Höhe von zehn Meter überschreitet?" Für beide Fragestellungen kann je eine Stimme mit ja oder nein abgegeben werden.
Im Fall, wie bereits erwähnt, dass sich die beiden gegenläufigen Begehren "neutralisieren", lautet die Stichfrage: "Werden die bei Bürgerentscheid eins und zwei zur Abstimmung gestellten Fragen in einer nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit ja oder jeweils mehrheitlich mit nein beantwortet, welche Entscheidung soll dann gelten?" Für das Ratsbegehren lautet in diesem Fall die Fragestellung: "Änderung der Bebauungshöhe auf maximal 21 Meter?" Für das Bürgerbegehren "Kein Hochregallager in Eyrichshof" lautet die Frage: "Festhalten an der Bebauungshöhe von maximal zehn Metern?" Auch hier ist für jede Fragestellung eine Stimme möglich. Nach den Erläuterungen durch Bürgermeister Jürgen Hennemann und Geschäftsleiter Dirk Suhl stellte Hennemann die Vorschläge zur Diskussion.
Stadtrat Thomas Limpert (FWE) wollte wissen, ob im Fall pro 21 Meter Höhe das für das gesamte Gewerbegebiet Eyrichshof gelte, was der Bürgermeister verneinte: "Das gilt nur für die Firma Uniwell." Stadtrat Philipp Arnold (FWE) freute sich, dass es nun doch zu einem Bürgerentscheid kommt. "Wir wurden ja viel gescholten, weil wir zuerst das Begehren wegen Formfehler ablehnen mussten", sagte Arnold.
Die Ortssprecherin von Eyrichshof, Sandra Welsch, bemängelte, dass die Abstimmungsproblematik zu kompliziert und nicht gut verständlich dargelegt sei. Dem widersprachen Bürgermeister Jürgen Hennemann und Geschäftsleiter Dirk Suhl. Alles sei wie dargelegt rechtlich in Ordnung, sagten sie.
Stadträtin Brunhilde Giegold (SPD) forderte, dass über die vorliegenden Fragestellungen einzeln abgestimmt werden soll, was dann auch geschah. Das Ratsbegehren wurde bei zwei Gegenstimmen beschlossen, das Bürgerbegehren "Kein Hochregallager" einstimmig. Auch der Stimmzettel wurde wie vorgelegt beschlossen.
Das Ratsbegehren ist in einer geheimen Hau-Ruck-Aktion in nichtöffentlicher und nicht angekündigter Stadtratssitzung verabscjiedet worden. Zum Wesen der Demokratie gehören aber Offenheit und Nachvollziehbarkeit. Jetzt wissen die Bürger wieder nicht, wie die Stadträte diskutiert haben und wie sie zum Ergebnis gekommen sind und wer die geheime Sitzung anberaumt hat. Die Verantwortung muss man Bürgermeister Hennemann geben, der wahrscheinlich sowieso seine letzten Tage im Amt verbringt. Dabei bin ich gar nich mal gegen das Hochregalllager, ich bin aber gegen die unmögliche Art und Weise, wie Stadtrat und Bürgermeister agitieren. So riskieren sie, dass die BI noch Erfolg bekommt.
Eine logistische Glanzleistung des Eberner Stadtrates und Bürgermeisters!
Wo liegt nun in der Frage des Ratsbegehrens die Sinnhaftigkeit? Es geht um nichts anderes als in der Frage des Bürgerentscheids auch, nur spiegelbildlich formuliert.