In Bamberg stand ein Mann aus dem Haßberge-Kreis vor Gericht, der sich an seiner Frau vergangen hat. Sein Geständnis brachte ihm Bewährung ein.
"Ein Nein ist ein Nein, auch bei der Ehefrau, wenn die nicht will." In dieser Einschätzung waren sich die Vorsitzende Richterin Marion Aman und Staatsanwalt Thomas Heer einig. Gerichtet war diese Feststellung an einen 35-jährigen Handwerker aus dem östlichen Kreis Haßberge, der an einem Mittwochabend im Februar nach Überzeugung des Gerichts in der Wohnung der Familie seine Frau gegen ihren Willen genommen und sich so lange an ihr vergangen hat, bis das gemeinsame Kind aufwachte. Wegen Vergewaltigung in einem minder-schweren Fall wurde er am Montag am Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Auf freiem Fuß
So wurden ihm noch im Sitzungssaal die Fußfesseln abgenommen und nach neun Monaten in Untersuchungshaft trat er die Fahrt in heimatliche Gefilde an, wobei zwar kein Kontaktverbot ausgesprochen wurde, ihm aber ein Wohnsitzwechsel nahe gelegt wurde, weswegen er ab sofort bei einer Schwester in einer Nachbargemeinde wohnen wird.
"Wir gehen davon aus, dass keine weiteren Straftaten mehr folgen, weil Sie sozial integriert sind und gleich wieder Ihrem Beruf nachgehen wollen", gab die Richterin dem bis dahin Unbescholtenen mit auf den Nachhauseweg nach Unterfranken.
In ihrer Urteilsbegründung führte Marion Aman aus, dass das Geständnis für den Angeklagten "wertvoll war". Die Richterin erinnerte daran, dass bei einer Vergewaltigung eine Bewährung nur bei besonderen Umständen in Frage komme.
Solche Umstände sah sie gegeben: durch das "vollumfängliche Geständnis", so Verteidiger Voigt, durch die Handlung im Affekt bei aktiver Erregung, wie sie eine Gutachterin attestiert hatte, ebenso wie eine Anpassungsstörung beim Angeklagten, weshalb er sich auch in Behandlung begeben wird.
Des Weiteren seien, so die Richterin, weitere Hintergründe aktenkundig, die für den Angeklagten sprächen: finanzielle Probleme und "bei der Ehefrau war wohl auch ein anderer Mann im Spiel".
Die mehrstündige Verhandlung, bei der die Öffentlichkeit mehrfach ausgeschlossen wurde, da intime Themen zur Sprache kamen, hatte mit einem Rechtsgespräch mit den zwei Verteidigern, Staatsanwalt, Richterin und einem Anwalt als Nebenkläger-Vertreter begonnen, wodurch das Verfahren beschleunigt und die geladenen Zeugen nicht mehr gehört wurden.
Mahnung an Zuhörer
Gleich zu Beginn richtete Richterin Aman auch einen Appell in die gut besetzten Zuhörerreihen, da "ich weiß, dass das Verfahren von großen Emotionen begleitet wird". Den Beweis lieferten einige Familienangehörige des Handwerkers bei Verlesung der Anklageschrift, deren Reaktionen die Richterin mit der Drohung quittierte, dass sie im Wiederholungsfall Ordnungsstrafen verhängt.
Nach der nicht-öffentlichen Beweisaufnahme erachtete der Staatsanwalt Heer den Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt. "Es gibt keine durchsetzbaren ehelichen Pflichten. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Auch Ehefrauen sind kein Freiwild."
Er habe das mehrfache "Nein" seiner Ehefrau, als er sie aus dem Bett zerrte, auch "bewusst wahrgenommen". Die Richterin formulierte es in der Urteilsbegründung so: "Er hat das Nein einfach negiert."
Heer war sich auch sicher, dass er den Tatnachweis ohne Geständnis hätte führen können. Perfide fand es der Staatsanwalt, dass der Angeklagte vom Handy seiner Frau aus sich selbst eine SMS schickte, als sie sich nachweislich auf Arbeit befand, und sich so für die "schöne Nacht" bedankte. Heer: "Wenn ich unschuldig bin, muss ich mir nicht selbst auf diese Weise ein Alibi besorgen und die Tat vertuschen wollen."
Als positiv wertete Heer neben dem Geständnis, das dem Opfer eine erneute Aussage ersparte, die schwierige Familiensituation, da es einen anderen Mann gegeben habe, und auch die lange Untersuchungshaft. "Neun Monate sind schon eine ganze Menge und haben Eindruck hinterlassen."
Dies sah auch Verteidigerin Rieger so: Der Vater von mehreren Kindern habe "während der Haft sehr gelitten".
Neben der Bewährungsstrafe muss der verurteilte Handwerker noch 100 Arbeitsstunden verrichten und die Kosten des gesamten Verfahrens tragen.