Da passt nicht viel zusammen

2 Min
Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Das Amtsgericht Haßfurt konnte ein Verfahren gegen eine 43 Jahre alte Frau nicht abschließen. Weitere Zeugen müssen gehört werden.

Eine 43-jährige Frau, die im Landkreis Haßberge und Bamberg gelebt hat und derzeit in Haft sitzt, beschäftigt die Justiz in Haßfurt weiterhin. Bereits am 16. September stand sie vor dem Amtsgericht und auch am Mittwoch ging die (fortgesetzte) Verhandlung nicht zu Ende. Ein neuer Fortsetzungstermin wurde für 14. Oktober bestimmt. Dann werden mehrere Zeugen, darunter auch ein medizinischer Sachverständiger, vernommen.

Insgesamt acht Diebstahls- und Einbruchsdelikte wurden der Angeklagten im ersten Sitzungstermin vorgeworfen. Am Mittwoch ging es vorwiegend um Scheckkartenbetrug und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Einige Tatvorwürfe hatte die Angeklagte beim ersten Sitzungstermin eingeräumt, einige bestreitet sei.
Der Verhandlungstag hatte zäh begonnen, da einige Zeugen, verspätet erschienen. Einer tauchte gar nicht auf, weshalb die Richterin gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro verhängte.


Wann war sie in Frankreich?

Die französische Staatsangehörige soll 2015 in einem Lokal in Bamberg einem Gastronomen die Geldbörse entwendet haben und unzulässige Geldbewegungen mit seiner Master-Card in Frankreich verfügt haben. Sie sei wohl in Frankreich gewesen, jedoch nicht zu der Zeit, als dort im Raum Straßburg mit der Master-Card des Bamberger Gastronomen mehrere Verfügungen, wie Richterin Ilona Conver feststellte, im Gesamtwert von 440 Euro veranlasst wurden. "Ich war mit meinen Kindern in Frankreich, das muss zur Ferienzeit gewesen sein", sagte die Beschuldigte.
Eine Sozialpädagogin, die bei einem wohltätigen Verein beschäftigt ist, konnte Angaben dazu machen, wann die Angeklagte in Deutschland war und deshalb nicht in Frankreich sein konnte. Allerdings konnte nicht genau geklärt werden, was tatsächlich vorgefallen ist, weil die Angeklagte nur vage Angaben machte, wann sie in Frankreich gewesen sein will. Sie könne sich an ganz genaue Zeiten nicht erinnern, sagte sie aus.
Ein Beamter und eine Beamtin der Kriminalpolizei Bamberg, die mit dem Scheckkartenmissbrauch befasst waren, erklärten, dass die Angeklagte im Juni 2015 in Bamberg bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde. Hier habe man in ihrer Geldbörse die gestohlene Master-Card gefunden, erläuterten die beiden Fahnder vor Gericht in Haßfurt.


Erklärungsversuche

Für die Master-Card in ihrem Geldbeutel hatte die Angeklagte eine Erklärung. Zwei sogar. Erst sagte sie bei der Polizei, dass ihr Sohn die Karte gefunden habe, dann später, dass eine Freundin ihrer kleinen Tochter die Karte gegeben habe, die sie auf einem Spielplatz in Bamberg gefunden habe.
Zu dem anderen Vorwurf: Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge aus, dass ihm die Angeklagte bekannt sei und er wisse, dass sie keine Fahrerlaubnis besitzt. Er habe sie an einem Tag zu zwei verschiedenen Zeiten in Haßfurt mit einem Auto fahren gesehen. Das bestritt die Angeklagte, die von Rechtsanwalt Sebastian Freiberg vertreten wurde, auch nicht.
Bei dem Fortsetzungstermin am 14. Oktober werden noch einige Zeugen gehört. Ein Sachverständiger soll dazu Angaben machen, ob die Angeklagte möglicherweise auf Grund von Drogenkonsum bei den Taten in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Ob es dann zu einem Urteil des Amtsgerichts kommt, bleibt abzuwarten.