400 Euro für eine "Schelln"

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Ein 19-Jähriger hatte seiner Freundin ins Gesicht geschlagen. Der junge Mann hat schon drei Eintragungen im Bundeszentralregister.

Die Quittung für eine "Schelln", die ein 19-jähriger Mann bei einem Strafprozess vor dem Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt bekam, beträgt 400 Euro. Die Summe muss er an den Kreisjugendring Haßfurt zahlen. Der junge Mann wurde der vorsätzlichen Körperverletzung beschuldigt.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Bamberg habe er seiner Freundin im August 2016 in einer Ortschaft im östlichen Landkreis einen Schlag mit der flachen Hand verpasst. Die Staatsanwaltschaft bejahte öffentliches Interesse, obwohl die Geschädigte keinen Strafantrag gestellt hatte - wohl deshalb, weil der Angeklagte im Bundeszentralregister schon drei Mal eingetragen ist, unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung.


Angeklagter räumt alles ein

Der Angeklagte räumte die Tat voll ein, so dass der polizeiliche Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Ebern nicht als Zeuge vernommen werden musste. "Ich hatte mit meiner Freundin Beziehungsstress und wollte sie aus meiner Wohnung werfen. Nachdem sie mich ,Hurensohn' nannte, habe ich ihr im Treppenhaus eine gescheuert", sagte der 19-Jährige.

Später sei dann die Polizei mit der Geschädigten bei ihm aufgetaucht, weil sie von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde. Er habe sich hier gleich bei seiner Freundin entschuldigt und sie durfte bei ihm übernachten.
"Sie wollte mich ja gar nicht anzeigen", sagte der Angeklagte. Seine Freundin habe damals auch Stress mit ihrer Mutter gehabt und sei da wohl auch etwas aufgebracht gewesen. "So was soll mir nicht mehr passieren, ich habe mich entschlossen, ein Antiaggressionstraining zu machen", schloss der 19-Jährige seine Ausführungen vor Gericht in Haßfurt.

Drei Eintragungen habe er im Bundeszentralregister, stellte der Richter Martin Kober fest. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe legte die Beziehungen des Angeklagten zu seinen Eltern dar und bezeichnete ihn als emotional unstabil.

Die Staatsanwältin wertete das Geständnis des Angeklagten positiv, auch sei er von seiner Freundin provoziert worden. Erschwerend sei allerdings, dass er schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt wurde und das noch nicht zu lange zurückliege. Sie erkannte schädliche Neigungen und beantragte einen Freizeitarrest, weil ihm sein Handeln deutlich vor Augen geführt werden müsse.

Zu seiner Verteidigung wollte der junge Mann nichts mehr sagen. 400 Euro Geldauflage bekam er vom Gericht, welches ausführte, dass die Geschädigte kein Strafverfolgungsinteresse zeigte und die Verletzungen unerheblich waren. Das Urteil des Jugendgerichts ist rechtskräftig.