Wer darf auf Mutter-Kind-Parkplätzen parken?

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In Coburg gibt es insgesamt vier Parkgaragen, die alle mit Sonderparkplätzen ausgestattet sind, wie hier zum Beispiel ein "Mutter-Kind-Parkplatz". Foto: Annika Seidel
In Coburg gibt es insgesamt vier Parkgaragen, die alle mit Sonderparkplätzen ausgestattet sind, wie hier zum Beispiel ein "Mutter-Kind-Parkplatz". Foto: Annika Seidel

Mutter-Kind-Parkplätze sind neben Behinderten- und Frauenparkplätzen ein fester Bestandteil des Alltags. Doch für wen sind diese eigentlich gedacht?

Beim Einkaufen gehen oder Besorgungen erledigen stellen Mutter-Kind-Parkplätze neben Behinderten- und Frauenparkplätzen einen festen Bestandteil des Alltags dar. In Coburg gibt es insgesamt vier Parkgaragen, die alle mit den Sonderparkplätzen ausgestattet sind. Da der Name "Mutter-Kind-Parkplatz" zunächst irreführend ist, erklärt der Geschäftsführer der Wohnbau GmbH Christian Meyer: "Die Parkplätze sind natürlich auch für Väter da."

Parkplätze haben besondere Merkmale

In Parkhäusern ist der Platz oft begrenzt und die Parkplätze daher sehr eng, weswegen die Parkplätze für Eltern mit Kindern größer gestaltet sind. Dadurch ist das Risiko geringer, dass Kinder beim Aussteigen durch das Öffnen der Tür andere Autos beschädigen. Zudem liegen die Parkplätze am Anfang des Parkhauses, damit die Familien keinen langen Weg zum Auto haben.


"Die Parkplätze sind meist ebenerdig, damit auch mit einem Kinderwagen ein barrierefreier Weg in die Stadt möglich ist", ergänzt Meyer. Auf Nachfrage, ob die Vorschrift, dass auf den Parkplätzen nur Familien parken dürfen, eingehalten werde, beschreibt Meyer die Coburger als "vorbildlich". Die meisten Falschparker reagierten höflich und einsichtig, wenn sie von den Mitarbeitern des Parkhauses angesprochen würden. Nur in Ausnahmefällen würde ein Hausverbot für Wiederholungstäter erteilt werden.

Keine Kontrolle notwendig

Da es sich bei den Parkhäusern um Privatbesitz handelt, kann keine Geldbuße verlangt werden. Denn anders als bei Behindertenparkplätzen besteht hier keine Rechtspflicht - die Einrichtung von Mutter-Kind-Parkplätzen ist in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.

Die ständige Kontrolle der Parkplätze ist zudem nicht möglich, da es an den technischen Voraussetzungen und Zeit der Mitarbeiter fehlt. Meyer sieht dies zudem nicht als notwendig an, weil es nach ihm vor allem auf die Einstellung der Bürger ankommt: Man solle für sich selber wissen, dass man familienfreundlich agieren will.