Wer im Winter sein Auto bei einer Waschanlage mit Selbstbedienung wäscht, der muss damit rechnen, dass sich durch Spritzwasser auf dem Boden Eis bilden kann. Der Betreiber muss dah...
Wer im Winter sein Auto bei einer Waschanlage mit Selbstbedienung wäscht, der muss damit rechnen, dass sich durch Spritzwasser auf dem Boden Eis bilden kann. Der Betreiber muss daher im Falle eines Sturzes nicht haften, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 171/1).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (
www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, reinigte eine Frau ihr Auto an einer Waschanlage mit Selbstbedienung. Es war Winter, und die Temperaturen waren unter den Gefrierpunkt gefallen. Das hatte zur Folge, dass das verspritzte Waschwasser alsbald auf dem kalten Boden gefror. Als die Autofahrerin auf dem Weg zu einem Mülleimer war, rutschte sie auf dem Blitzeis aus und brach sich dabei einen Lendenwirbel und das Handgelenk.
Sie verlangte nun vom Betreiber der Waschanlage Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Doch das Oberlandesgericht Hamm versagte ihr das Geld. Zwar müsse jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt - erst recht bei einer gewerblichen Tätigkeit. Doch hier sei das Besondere, dass es sich um eine Selbstbedienung handele. "Wer sich dazu entschließt, das Auto selbst zu waschen, der muss auch damit rechnen, dass Waschwasser herumspritzt und auf dem Boden landet", so Anwalt Karl Heinz Lehmann (Beratung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Der Betreiber sei nicht verpflichtet gewesen, hier zu streuen. Streugut wäre durch das Wasser ohnehin weggewaschen worden. Die Frau habe keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
red