Gößweinstein/München — Zu Gunsten von zwei Gößweinsteiner Feuerwehrmännern hat bereits im April der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth ka...
Gößweinstein/München — Zu Gunsten von zwei Gößweinsteiner Feuerwehrmännern hat bereits im April der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth kassiert. Dieser Vorgang wurde allerdings erst in dieser Woche bekannt. Im Kern war es darum gegangen, dass der Markt Gößweinstein die Kosten für den Lkw-Führerschein von Markus Bauernschmitt zurückerstattet haben wollte, weil dieser aus der Wehr ausgetreten war. Der Verwaltungsgerichtshof wies nun jedoch die Zahlungsklage ab. Die Gemeinde sei verpflichtet, für eine ausreichende Zahl an Fahrern und deren Ausbildung zu sorgen.
Bauernschmitt hatte als Gerätewart zusammen mit seinem Kollegen Wolfgang Willert die Fahrerlaubnis der Klasse C/CE ("Lkw-Führerschein") erworben.
Beide hatten sich dabei schriftlich verpflichtet, der Freiwilligen Feuerwehr Gößweinstein für mindestens zehn Jahre als Kraftfahrer zur Verfügung zu stehen. Im Gegenzug hat der Markt Gößweinstein 80 Prozent der Kosten für den Erwerb des Führerscheins getragen. Bauernschmitt war jedoch - nach 25 Dienstjahren - ebenso wie Willert vor Ablauf der zehn Jahre im Sommer 2012 nach einem Streit ausgetreten. Deshalb klagte der Markt Gößweinstein und verlangte das Geld für den Lkw-Führerschein zurück.
Gegen das Feuerwehrgesetz Das Bayreuther Gericht urteilte im September 2013, dass Bauernschmitt zwei Drittel der Kosten an die Gemeinde zurückerstatten muss. Der Verwaltungshof befand nun in der Berufung, dass es für den Erstattungsanspruch an einem wirksam abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag fehle.
Außerdem widerspreche eine Rückzahlung dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, das den ehrenamtlichen Wehrleuten einen Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen durch die Gemeinde einräumt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Über diese Entscheidung darf sich auch Willert freuen, dessen Angelegenheit bis zur Klärung von Bauernschmitts Fall ruhend gestellt worden war.
roe/mm