Die Stadt Kulmbach erinnert daran, dass für das III. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. August fällig wird. ...
Die Stadt
Kulmbach erinnert daran, dass für das III. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer und der Grundabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) am 15. August fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt. Gleichzeitig bittet die Stadt um Beachtung des Termins, da keine weitere Erinnerung mehr erfolgt.
Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:
Sparkasse Kulmbach-Kronach: IBAN: DE84771500000000100073; VR Bank Oberfranken Mitte: IBAN: DE91771900000000000892. red